Bei Kunstharzbeschichtungssystemen handelt es sich um komplexe Fußbodensysteme, auf deren Ausführung und Einbau sich in aller Regel Ausführungsbetriebe spezialisieren.

Der typische Bodenleger hingegen traut sich aus gutem Grund nicht ohne Weiteres an die Verarbeitung von Kunstharzbeschichtungssystemen ran. Aus Sicht des Verfassers ist dies auch nachvollziehbar, da neben den fachlichen und technischen Kenntnissen bei dem Einsatz von Kunstharzbeschichtungssystemen auch der Untergrundvorbereitung eine besondere Bedeutung zukommt und weitergehend ein gewisses Erfahrungspotential bei der Verarbeitung der unterschiedlichen Systeme von Nutzen ist.

Anders verhält es sich jedoch bei so genannten „Bodenanstrichen“. Hier sehen insbesondere Bodenleger und Maler eine Alternative zu Kunstharzbeschichtungssystemen, welche sie vermeintlich ohne größeren Aufwand anbieten und verarbeiten können. Jedoch auch bei Bodenanstrichen existieren unterschiedliche Systeme, angefangen bei „einfachen“ Acrylbeschichtungen bis hin zu 1-komponentigen und 2-komponentigen Reaktionsharzmaterialien.

Untergrund und spätere Art der Nutzung beachten

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass bei Kunstharzbeschichtungssystemen in aller Regel vergleichbar hohe Schichtdicken von 4 mm und mehr aufgebracht werden. Bei Bodenanstrichen hingegen sind Schichtdicken von 0,1 mm bis 0,3 mm je Anstrich keine Seltenheit. Folgerichtig zeigen bereits die Schichtdicken auf, dass durch ein Kunstharzbeschichtungssystem bereits deutlich höhere Anforderungen und Beanspruchungen aufgenommen werden können, als dies bei Bodenanstrichen der Fall ist.

In diesem Zusammenhang werden durch die jeweiligen Ausführungsbetriebe die Möglichkeiten und Grenzen von Bodenanstrichen häufig nicht korrekt analysiert und beachtet. Gerade in Bezug auf die spätere Nutzung ist weitergehend darauf zu achten, welchen mechanischen Beanspruchungen, insbesondere jedoch auch chemischen Belastungen, der Nutzbelag später ggf. ausgesetzt ist.

Ein besonderes Augenmerk ist weitergehend auf die Untergrundvorbereitung zu legen. Auch für einen Bodenanstrich ist letztendlich eine korrekte und hochwertige Untergrundvorbereitung erforderlich, um die spätere Funktionstauglichkeit und Lebensdauer des Bodenanstrichs sicherzustellen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine Lager-/Produktionshalle wurde im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen zu einem Diagnostik-Labor umfunktioniert. Zu diesem Zweck war auf der vorhandenen Untergrundkonstruktion, welche ursprünglich als Nutzbelag diente, eine Kunstharzbeschichtung als Nutzbelag vorgesehen. In einigen Räumlichkeiten mit entsprechenden chemischen Belastungen wurde sich dann für ein nicht näher beschriebenes Kunstharzbeschichtungssystem entschieden. In weiteren Räumlichkeiten, welche den größten Teil der Laborflächen ausmachen, wurde dann aus Kostengründen anstatt eines Kunstharzbeschichtungssystems einen Bodenanstrich aufgebracht, siehe Bild 1.


Bild 1

Nach Fertigstellung des Bodenanstrichs wurden unterschiedliche Schattierungen und Oberflächenirritationen durch den Nutzer beanstandet, wie beispielhaft die Bilder 2 und 3 zeigen.


Bild 2


Bild 3

Weitergehend haben sich in der Fläche immer wieder ca. handtellergroße Bläschen gezeigt, welche dann durch den Auftragnehmer entsprechend nachgearbeitet wurden.

Die Folge waren nahezu unzählige, nachträglich angelegte Bohrlöcher, welche dann nicht farbgleich verspachtelt wurden und somit zu einer erheblichen optischen Beeinträchtigung der beschichteten Fußbodenkonstruktion führen, siehe nochmals Bild 1 sowie 4 und 5.


Bild 4


Bild 5

Im Rahmen weiterer Prüfmaßnahmen war feststellbar, dass nahezu die gesamte Fläche auf der Oberfläche mit Rissen übersät war, wie beispielhaft die Bilder 6 bis 9 zeigen.


Bild 6


Bild 7


Bild 8


Bild 9

Die zum Teil erheblichen Oberflächenirritationen und Unterschiede im Glanzgrad, wie auf den Bildern 2 und 3 dargestellt, sind insbesondere auf unterschiedliche Auftragsmengen des Bodenanstrichs, aber auch auf eine ungenügende Untergrundvorbereitung zurückzuführen.

Wie auf den Bildern 10 und 11 dargestellt, wurden zum einen sehr unterschiedliche Auftragsmengen des Bodenanstrichs aufgebracht, zum anderen wurde partiell das in die zementäre Spachtelmasse eingebrachte „Armierungsgewebe“ nicht vollständig überdeckt.


Bild 10


Bild 11

Die Vielzahl der optischen Beeinträchtigungen auf der Oberfläche, aber auch der Beschädigungen in Form von Rissen und Bohrlöchern, haben letztendlich dazu geführt, dass der Nutzer die Eignung des Bodenanstrichs für die zur Rede stehenden diagnostischen Laborräume in Frage gestellt hat.

Eine entsprechende Beanstandung der Flächen war die Folge.

Ursachenermittlung

Letztendlich wurde vor Ort aus Kostengründen auf den Einsatz einer Kunstharzbeschichtungsebene verzichtet und der Auftrag eines Bodenanstrichs gewählt. Die Eignung des Bodenanstrichs muss im Gegensatz zu einer Kunstharzbeschichtungsebene für diesen Einsatzbereich grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Unabhängig davon waren jedoch die Beeinträchtigungen nicht darauf zurückzuführen, dass der Bodenanstrich im Rahmen der Nutzung durch mechanische und chemische Belastungen versagt hat. Vielmehr war die große Anzahl von Fehlstellen im Untergrund und in der handwerklichen Ausführung begründet. Letztendlich konnte nur eine Öffnung und Überprüfung der Fußbodenkonstruktion Aufschluss darüber bringen, ob bzw. inwieweit die vorhandene Untergrundkonstruktion zur Aufnahme des Bodenanstrichs geeignet war und ob die handwerklichen Leistungen – nicht zuletzt im Rahmen der Untergrundvorbereitung – korrekt erbracht wurden.

Bereits orientierende elektronische Feuchtigkeitsbestimmungen ließen Zweifel aufkommen, dass es sich bei dem Untergrund um eine Betonsohle handelt, wie die Bilder 12 und 13 zeigen.


Bild 12


Bild 13

Im Bereich von Rissbildungen und Hohllagen wurde dann die Fußbodenkonstruktion geöffnet.

In diesem Zusammenhang hat sich schnell gezeigt, dass auf dem vorhandenen Untergrund ein zementäres Spachtelmassensystem aufgebracht wurde, in welches ein entsprechendes Armierungsgewebe eingebettet wurde, vergleiche Bild 14.


Bild 14

Weitere Prüfmaßnahmen habe dann gezeigt, dass ergänzende Feuchtigkeitsmessungen nicht zielführend sind, da unterhalb des zementären Spachtelmassensystems ein „schwarzer“ Untergrund und somit ein Asphaltuntergrund sichtbar wurde, wie Bild 15 zeigt.


Bild 15

Es war feststellbar, dass das zementäre Spachtelmassensystem praktisch keine Verbindung/
Arretierung zu dem auf Asphalt basierenden Untergrund aufweist.

Wie schon auf dem Bild 11 dargestellt, hat sich im Rahmen der Prüfmaßnahmen gezeigt, dass es dem Ausführungsbetrieb nicht gelungen ist, das Armierungsgewebe in das zementäre Spachtelmassensystem einzubetten, vielmehr befand sich das Armierungsgewebe häufig auf der Unterseite oder Oberfläche des Spachtelmassensystems, vergleiche nochmals die Bilder 11 und 16.


Bild 16

Im Rahmen weiterer Prüfmaßnahmen hat sich dann herausgestellt, dass es sich bei dem Untergrund um einen so genannten „Walzasphalt“ handelt, welcher eine spezielle Untergrundvorbereitung bedurft hätte, siehe hierzu abschließende Bilder 17 und 18.


Bild 17


Bild 18

Neben einer vorhandenen Grundierung auf der Oberfläche des Walzasphalt war weiterhin feststellbar, dass ein „preiswertes“ zementäres Spachtelmassensystem verwendet wurde, welches eine vergleichsweise geringe innere Festigkeit aufweist und weitergehend nicht als „spannungsarm“ bzw. „spannungsreduziert“ bezeichnet werden kann.

FAZIT

Bodenanstriche bzw. Bodenfarben haben sicherlich ihre Berechtigung und sind, je nach Einsatzbereich und Untergrund, auch einsetzbar und zu empfehlen.

Es muss jedoch zum einen berücksichtigt werden, dass Bodenanstriche bzw. Bodenfarben in weitaus geringerer Schichtdicke aufgebracht werden, als dies bei Kunstharzbeschichtungssystemen der Fall ist. Folgerichtig ist auch die Widerstandskraft gegen mechanische Beanspruchungen nicht in gleichem Maße gegeben. Zum anderen ist auch bei der Rezeptur von Bodenanstrichen/Bodenfarben darauf zu achten, dass in entsprechenden Laborräumen eine erforderliche chemische Beständigkeit gewährleistet ist.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben stellen Bodenanstriche/Bodenfarben jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Alternative für das bodenlegende Handwerk dar. Es muss jedoch in jedem Fall darauf hingewiesen werden, dass eine entsprechende, sach- und fachgerechte Untergrundvorbereitung auch bei Bodenanstrichen erforderlich ist. Zum einen ist im Rahmen der Spachtel-/Ausgleicharbeiten bzw. beim Einsatz von Nivelliermassen darauf zu achten, dass eine ebene und optisch einwandfreie Fläche hergestellt wird.

Bodenanstriche/Bodenfarben sind durch ihre geringe Auftragsmenge in aller Regel nicht dazu in der Lage, Untergrundirritationen in einem ausreichenden Maße zu kaschieren. Zum anderen ist darauf zu achten, dass, wie bei jedem Nutzbelag, auch bei Bodenanstrichen bzw. Bodenfarben den Prüf- und Hinweispflichten am Untergrund eine besondere Bedeutung zukommt. Zum einen ist es wichtig, vorhandene Untergründe korrekt zu erkennen.

In dem zur Rede stehenden Praxisbeispiel wurde durch den Auftragnehmer nicht erkannt, dass die Untergrundkonstruktion der ehemaligen Lager- und Produktionshalle aus einem Walzasphalt bestand. Zum anderen ist darauf zu achten, dass die richtige Auswahl der Produkte zur Vorbereitung des Untergrundes und die sach- und fachgerechte Verarbeitung eine Voraussetzung dafür sind, dass eine feste und dauerhafte Arretierung zum Untergrund hingehend stattfindet und weitergehend die im Rahmen der Nutzung auftretenden zu erwartenden mechanischen und chemischen Belastungen schadensfrei aufgenommen werden können.

In dem beschriebenen Praxisbeispiel bleibt letztendlich nur eine vollständige/komplette Erneuerung des Nutzbelages, was für den Nutzer erhebliche Einschränkungen zur Folge hat, da aufwändige mechanische Untergrundvorbereitungen in Teilabschnitten erforderlich sind. Weitergehend jedoch stellt der Fußbodenschaden auch für den Verursacher einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden dar.