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Laminatböden – Was ist bei der Verlegung zu beachten? Laminatböden oder auch Schichtstoffelemente haben im Bodenbelagsmarkt eine enorme Bedeutung. Darf man unterschiedlichen Veröffentlichungen glauben, so sind ca. 56 % aller in Deutschland hergestellten Bodenbeläge Laminatböden. Allein diese Größenordnung verdeutlicht, welche Bedeutung Laminatböden am Bodenbelagsmarkt haben. Weitergehend ist zu berücksichtigen, dass sich gerade die Laminatbodenindustrie in den letzten Jahren durch eine hohe Innovationskraft auszeichnet und die Vielfalt der Produktkategorien sich deutlich erhöht hat. Eine der revolutionärsten Weiterentwicklungen war in diesem Zusammenhang sicherlich die Umstellung von der herkömmlichen Verleimung in Nut und Feder zur mechanischen Verriegelung, also dem so genannten „Klick-System“. Jedoch selbst bei der mechanischen Verriegelung wird der Verarbeiter in der Gegenwart mit unterschiedlichen Systemen konfrontiert. Ergänzend haben sich jedoch auch die Konstruktionen der Laminatböden und somit die Laminatbodenarten in den letzten Jahren vervielfältigt. Laminatbodenarten: Bei den Laminatbodenarten wird heute zunächst einmal unterschieden zwischen Laminatboden auf Melaminbasis und Laminatböden auf Acrylbasis. Doch auch bei diesen beiden Hauptgruppen wird noch mal zwischen unterschiedlichen Produktgattungen unterschieden. Laminatböden auf Melaminbasis: Bei den Laminatböden auf Melaminbasis wird unterschieden zwischen: ♦ HPL (High Pressure Laminate) – Hochdruck-Schicht-Pressstoff-Böden; ♦ CPL (Continuous Pressure Laminate), hergestellt auf Doppelbandpressen; ♦ DPL (Direct Pressure Laminate), hergestellt durch Verpressen in einem Arbeitsgang; ♦ CML (Continuous Multi Layer Laminate), Verpressung in einem Arbeitsgang
Laminatböden auf Acrylbasis: ♦ EPL (Electrobeam Pressure Laminate), Laminatfußboden mit einer Elekronenstrahl gehärteten Acryloberfläche, ♦ PDL (Printed Direct Laminate), indirekter, direkter oder digitaler Druck auf MDF- bzw. HDF-Träger; ♦ folienkaschierte Laminatböden – Oberflächenbeschichtung aus Folie;
Allein diese Vielfalt der heute am Markt angebotenen Laminatbodenarten lassen folgerichtig den Schluss zu, dass sich auch im Bereich der Normung etwas getan haben muss.
♦ DIN EN 13329 „Laminatböden – Spezifikation, Anforderungen und Prüfverfahren“; ♦ DIN EN 14978 „Laminatböden – Elemente mit einer Elektronenstrahl gehärteten Deckschicht auf Acrylbasis, Spezifikation, Anforderungen und Prüfverfahren“; ♦ DIN EN 15468 „Laminatböden – Direkt bedruckte Elemente mit Kunstharz-Deckschicht, Spezifikation, Anforderungen und Prüfverfahren“; ♦ DIN EN 14041 „Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge – Anforderungen für Gesundheit, Sicherheit und Energieeinsparung“; ♦ DIN EN 12466 „Elastische Bodenbeläge – Vokabular“; ♦ DIN EN 685 „Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge – Klassifizierung“;
Hierbei handelt es sich nur um einen Auszug von aktuellen Normungen, welche im Zusammenhang mit Laminatböden zu beachten sind. Hat sich die Verlegung geändert? An dieser Stelle stellt sich dann dem Betrachter die Frage, ob sich auch hinsichtlich der Verlegung/Verarbeitung von Laminatböden bekannte und bewährte Sachverhalte geändert haben. Grundsätzlich kann zunächst einmal ausgesagt werden, dass die unterschiedlichen Laminatbodenarten auch dem Hersteller verschiedene Möglichkeiten bieten, sowohl Oberflächen als auch Verriegelungssysteme zu optimieren und spezielle Systeme anzubieten. Weitergehend/ergänzend halten Laminatböden auch seit längerer Zeit Einzug im Bereich Feuchtraum etc., wobei es sich hierbei immer um spezielle Produkte handelt, welche gesondert anzufragen sind. Die Laminatbodenhersteller sind organisiert in der EPLF „Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller e.V.“. Es wird jedem Verarbeiter an dieser Stelle in jedem Fall empfohlen, die Infomaterialien des EPLF zu berücksichtigen.
Physikalische Gesetze lassen sich nicht außer Kraft setzen In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass sich physikalische Gesetze nicht außer Kraft setzen lassen und in diesem Zusammenhang gewisse, alt bewährte und bekannte Sachverhalte im Rahmen der Verarbeitung/Verlegung zu beachten sind. Trotz technischer Weiterentwicklung und dem mechanischen Verriegelungssystemen/“Klick-System“ bleiben nach wie vor einige Besonderheiten bei der Verlegung zu berücksichtigen. In der Praxis stellt es sich so dar, dass Laminatböden in aller Regel schwimmend verlegt werden. Schwimmende Verlegungen stellen selbstverständlich auch eine erhöhte Anforderung an die Untergrundebenheit, da großformatige Laminatbodenelemente andernfalls federn bzw. vertikale Bewegungen aufweisen. Vollflächig geklebte Laminatböden stellen nach wie vor Sonderkonstruktionen und die Ausnahme dar, und sind hinsichtlich der insgesamt verlegten Flächen als „marginal“ zu bezeichnen. Im Rahmen der schwimmenden Verlegung von Laminatböden sind einige wichtige Sachverhalte zu berücksichtigen. Im Nachfolgenden werden einige Beispiele aufgeführt, was bei der Verlegung von Laminatböden zu beachten ist, ohne dass diese den Anspruch auf Vollständigkeit stellen. Raumklima/Untergrundfeuchte Laminatböden sind immer vor Verlegung im geschlossenen Paket zu akklimatisieren/ temperieren. Hierbei hat sich ein Zeitfenster von ca. 48 Stunden als ideal und ausreichend herauskristallisiert. Parallel ist es durch den Verarbeiter jedoch auch notwendig, die raumklimatischen Bedingungen ebenfalls zu kontrollieren und ggf. anzupassen sowie die Einhaltung sicherzustellen bzw. einzufordern. Neben den raumklimatischen Bedingungen und dem Akklimatisieren des Materials ist es selbstverständlich ebenfalls wichtig, die zulässige Restfeuchtigkeit des Untergrundes zu prüfen. Auf mineralischen Untergründen wird nach wie vor der Einsatz einer so genannten „Dampfbremse“ (z.B. PE-Folie oder alukaschierte Unterlagsmaterialien etc.) empfohlen. Die Fotos 1 und 2 zeigen Laminatböden mit konvexer bzw. konkaver Schüsselung.
Foto 1
Foto 2
Schüsselungen/Verformungen von Laminatböden können entstehen, wenn raumklimatische Bedingungen und ausreichende Rand-/Wandfugen nicht beachtet werden. Die auf Foto 2 dargestellten konkaven Schüsselungen sind jedoch in der Praxis ein typisches Erscheinungsbild bei Laminatböden auf mineralischen Untergründen, bei welchen auf eine „Dampfbremse“ verzichtet wurde. Hierbei ist es gerade bei der schwimmenden Verlegung von Laminatböden sehr wichtig, dass zum einen ausreichende Randfugen an den Wänden und aufgehenden Bauteilen berücksichtigt werden. Zum anderen ist jedoch auch darauf zu achten, dass durch spätere Montagen (Türstopper, Befestigung von Einrichtungsgegenständen etc.) die schwimmende Verlegung nicht beeinträchtigt oder außer Kraft gesetzt wird. Die Fotos 3 und 4 zeigen hierbei Beispiele für Laminatbodenverlegungen mit einem zu dichten Anarbeiten an einem Treppengeländer.
Foto 3
Foto 4
Auf dem Foto 5 hingegen ist dargestellt, wie durch eine durchdringende Befestigung eines Geländers durch den Laminatboden ebenfalls die schwimmende Verlegung der Laminatbodenebene beeinträchtigt bzw. aufgehoben wird.
Foto 5
Wie auf dem Foto 6 dargestellt, können jedoch auch verwendete Dichtstoffmaterialien dem Laminatboden die Möglichkeit der Dimensionsänderung nehmen.
Foto 6
Überzähne/Höhendifferenzen Dem Bodenleger ist anzuraten, die zu verlegenden Laminatbodenelemente vor Verarbeitung auf Überstände/Überzähne und Wölbungen/Schüsselungen zu prüfen. Entsprechend der aktuellen Normung und unter Berücksichtigung der aktuellen Merkblätter sind hierbei Überzähne/Überstände von maximal 0,10 mm und im Einzelfall von maximal 0,15 mm zulässig. Bei den Wölbungen/Schüsselungen bzw. der Ebenheit des Elementes sind in der Breite maximaleToleranzen von < 0,15 % (konkav) bzw. < 0,20 % (konvex) und in der Länge maximale Toleranzen von < 0,50 % (konkav) bzw. < 1 % (konvex) zu beachten. Wird dies in der Praxis bei der Verlegung nicht beachtet, so können Überzähne bzw. Höhendifferenzen bei Frequentierung schnell zu Beschädigungen der Laminatbodenelemente in Form von Materialabplatzungen führen, wie das Foto 7 beispielhaft zeigt.
Foto 7
Eine Überprüfung der Laminatbodenelemente vor Verlegung ist jedoch selbstverständlich auch hinsichtlich Farbgleichheit bzw. Glanzgradunterschiede immer notwendig/erforderlich. Reinigung und Pflege Gemäß den allgemein anerkannten Regeln des Fachs/der Technik, aber auch der DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ ist der Bodenleger/Raumausstatter verpflichtet, die schriftliche Reinigungs- und Pflegeanleitung für den jeweiligen Bodenbelag, also auch für den Laminatboden zu übergeben. Nach Einschätzung des Verfassers ist es hier sinnvoll, die EPLF-Merkblätter hinsichtlich der Reinigung und Pflege von Laminatböden, sowohl für den privaten Bereich als auch für den gewerblichen Bereich zu verwenden. Nur nach Übergabe der Reinigungs- und Pflegeanleitung ist es dem Endverbraucher möglich, den Laminatboden zweckmäßig zu reinigen und Schäden an Laminatböden durch die Reinigung und Pflege zu vermeiden bzw. auszuschließen. Die Fotos 8 und 9 zeigen typische Beschädigungen in Form von Kantenaufquellungen von Laminatböden, welche im Rahmen der Bauschlussreinigung durch einen Gebäudereiniger durch eine zu feuchte/nasse Reinigung verursacht wurden.
Foto 8
Foto 9
Es steht in diesem Zusammenhang außer Frage, dass heute durch die Laminatbodenindustrie Quell geminderte Materialien und wirksame Kantenschutzversiegelungen eingesetzt werden. Doch all diese technischen Innovationen und Schutzmaßnahmen werden nicht verhindern, dass die Stoßkanten im Bereich der mechanischen Verriegelung innerhalb von Laminatbodenebenen die „Schwachzonen“ darstellen. Umso wichtiger ist es, den Endverbraucher/Nutzer dafür zu sensibilisieren, dass Laminatböden zweckmäßig und sachgerecht gereinigt und insbesondere hohe Feuchtigkeitseinwirkungen ausgeschlossen werden müssen. Sonderfall „Stuhlrolle“ Eine besondere Anforderung bei allen Bodenbelägen/Nutzbelägen, und somit auch bei Laminatböden, stellt die Stuhlrolleneignung dar. In diesem Zusammenhang ist es zum einen wichtig, dass in Bereichen, in welchen Bürostühle genutzt werden, nur Laminatböden eingesetzt werden, welche auch eine entsprechende „Stuhlrolleneignung“ aufweisen. Weitergehend ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass Stuhlrollen nach EN 12529 verwendet werden, in diesem Fall weiche Rollen vom Typ „W“, da es sich bei Laminatböden um einen Hartbelag handelt. Hinsichtlich der Stuhlrolleneignung wird unterschieden zwischen gelegentlicher und ständiger Nutzung.Während die ständige Nutzung eher auf den gewerblichen Bereich zutrifft, ist die gelegentliche Nutzung für z.B. das Arbeitszimmer im Wohnbereich gedacht. In diesem Fall ist jedoch immer Vorsicht geboten! Zum einen ist zu berücksichtigen, dass auch Bürostühle im Wohnbereich durchaus sehr intensiv genutzt werden können.
Foto 10
Foto 11
Foto 12
Foto 13
In diesem Zusammenhang können unterschiedliche Sachverhalte wie Stosskantenaufstippungen, Höhendifferenzen und Unebenheiten im Untergrund zu einem vorzeitigen Verschleiß des Laminatbodens im Wirkungsbereich des Bürostuhles führen, genauso wie eine intensive Nutzung oder hohe Belastung. Sehr häufig stellen sich jedoch in der Praxis insbesondere die verwendeten Stuhlrollen als Ursache und problembehaftet dar. Die auf dem Foto 10 bis 13 dargestellten Beschädigungen des Laminatbodens wurden insbesondere bzw. hauptsächlich durch ungeeignete Stuhlrollen verursacht. Zum einen wurden an dem zur Rede stehenden Arbeitsplatz „falsche“ Stuhlrollen, nämlich nicht weiche Stuhlrollen für Hartbeläge, sondern harte Stuhlrollen für textile Beläge verwendet. Zum anderen zeigten die Stuhlrollen im Rahmen der Überprüfung deutliche Beschädigungen und Verunreinigungen, vgl. Fotos 14 bis 16.
Foto 14
Foto 15
Foto 16
Gerade wenn textile Beläge durch Hartbeläge oder umgekehrt Hartbeläge durch textile Beläge ersetzt werden, ist dem Bodenleger/Raumausstatter auf jeden Fall anzuraten, seinen Auftraggeber darüber aufzuklären, dass die Bürostühle ggf. mit neuen, geeigneten Stuhlrollen auszurüsten sind. Einsatzbereich beachten Selbstverständlich ist es in diesem Zusammenhang auch wichtig, den Einsatzbereich des jeweiligen Laminatbodens zu beachten.
Foto 17
Deutlich ist zu erkennen, dass beim weniger strapazierfähigen Laminatboden für den Wohnbereich bereits nach 1600 Umdrehungen das Dekorpapier freigelegt und abgerieben wurde. Die rechte Materialprobe mit der Einstufung 32 für den gewerblichen Bereich hingegen zeigt auch nach 4500 Umdrehungen keinen „Durchrieb“.
Fazit: Laminatböden weisen nach wie vor eine hohe Bedeutung im Bodenbelagssektor auf. Zum anderen jedoch sollten grundsätzliche Anforderungen an die Verlegung nach wie vor beachtet werden. ♦ ausreichende Rand-/Wandfugen und bei größeren Flächen Bewegungsfugen in den Durchgangsbereichen; ♦ erhöhte Anforderungen an die Ebenheit bei großformatigen Laminatbodenelementen; ♦ Beachtung der Restfeuchte des Untergrundes und der raumklimatischen Bedingungen; ♦ Akklimatisieren des Bodenbelages vor Verlegung; ♦ Prüfung der Laminatbodenelemente vor Verlegung auf Farbgleichheit, aber auch Wölbungen/Verformungen und Höhendifferenzen/Überzähne; ♦ Beachtung des Einsatzbereiches bezogen auf Wohnbereich, gewerblicher Bereich sowie spezielle Anforderungen (z.B. Stuhlrolleneignung); ♦ Einsatz einer Dampfbremse auf mineralischen Untergründen;
Werden diese Sachverhalte bei Verlegung/Verarbeitung von Laminatböden beachtet, so sollte es in der Praxis zu keinen Problemstellungen und Beanstandungen kommen.
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