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Hohlböden mit Doppelbodentrassen – geeigneter Untergrund für Teppichfliesen?
Hohlböden und Doppelbodentrassen erfreuen sich gerade in Großraumbüros und Bürogebäuden immer größerer Beliebtheit.Lassen sich doch durch diese Fußbodenkonstruktionen eine Vielzahl von Installationen und Nutzungsänderungen problemlos bewerkstelligen.In aller Regel werden in den größten Flächenbereichen Hohlböden oder ggf. herkömmliche Estriche eingebaut.In den Fluren/Korridoren und Büroräumen verlaufen jedoch dann in aller Regel weitergehend so genannte „Doppelbodentrassen“, welche Installationen für Computer und Telekommunikationstechnik sowie weiterer Anwendungen und Anforderungen ermöglichen.Desweiteren haben diese Konstruktionen den Vorteil, dass im Nachhinein Nachinstallationen, Nutzungsänderungen etc. problemlos durchgeführt werden können.Die nachfolgenden Nutzbeläge werden dann in aller Regel nicht geklebt sondern lediglich fixiert.Das Fixieren der Bodenbeläge soll später eine problemlose Wiederaufnahme ermöglichen.
Kritische Übergänge?
Als kritischer Bereich haben sich in der Praxis in erster Linie Übergänge zwischen den Estrich- bzw. Hohlböden und den Doppelbodentrassen herauskristallisiert.
Zum einen müssen diese Übergänge im Rahmen der Untergrundvorbereitungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten korrekt angepasst werden. Zum anderen jedoch stellen diese Übergänge bereits erhöhte Anforderungen an die Genauigkeit bei der Ausführung der Hohlböden/Estriche und Doppelbodentrassen.Insofern empfiehlt es sich, bereits bei der Planung die Ausführung der Hohlböden/Estriche und Doppelbodentrassen genau zu planen und insbesondere die Ausführung korrekt festzulegen.Hierbei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, welcher Bodenbelag/Nutzbelag später gewählt wird.Gerade in den Bereichen textiler Bodenbeläge können hier zum einen Nadelvliesbodenbeläge, getuftete Teppichböden aber auch gewebte Teppichböden zum Einsatz kommen. Zum anderen ist hier zu unterscheiden zwischen Bahnenware, Teppichbodenfliesen und so genannter „Platinenware“.
Probleme in der Praxis
In der Praxis zeigt sich leider immer wieder, dass diese Art von Fußbodenkonstruktionen zwar bekannt sind, jedoch im Vorfeld nicht korrekt geplant werden.
Beispiel 1:
Nadelvliesbodenbelag als Bahnenware auf Doppelbodenkonstruktion
In einem größeren Bürogebäude wurden Nadelvliesbodenbeläge als Bahnenware auf Doppelbodentrassen geklebt verlegt.Im Rahmen der Nutzung kam es dann zu auffälligen Fugenbildungen im Nadelvliesbodenbelag, welche schnell den raumklimatischen Bedingungen zugeordnet wurden.Fugenbildungen von bis zu 2 mm waren keine Seltenheit, wie auf Bild 1 dargestellt.
![]() Bild 1
Im Rahmen einer Überprüfung vor Ort kristallisierte sich jedoch schnell heraus, dass sich die Fugenbildungen nicht nur auf den Nutzbelag/Nadelvlies-bodenbelag beziehen, siehe Bild 2.
![]() Bild 2
Entweder direkt unter den Fugen des Nadelvliesbodenbelages oder geringfügig versetzt waren deutliche Fugenbildungen auch in der Doppelbodenkonstruktion nachweisbar, wie auf Bild 3 dargestellt.
![]() Bild 3
Im Rahmen weiterer Prüfmaßnahmen war feststellbar, dass es durch eine Rücktrocknung in den Doppelbodenkonstruktionen/Doppelbodentrassen zu einer erheblichen Dimensionsänderung einhergehend mit Fugenbildungen innerhalb der Doppelbodenelemente gekommen ist, wie Bild 4 zeigt.
![]() Bild 4
Beispiel 2:
Fixierte Teppichbodenfliesen auf Fußbodenkonstruktion aus Hohlböden und Doppelbodentrassen
Das zweite Beispiel beschäftigt sich mit einem größeren Bürogebäude, in welchem Hohlböden mit entsprechenden Doppelbodentrassen verlegt wurden.
Auf dieser Fußbodenkonstruktion wurden dann Teppichbodenfliesen fixiert.Nach Innutzungnahme der Flächen zeichneten sich dann kurzfristig die Doppelbodentrassen auf den Teppichbodenfliesen ab, siehe Bild 5.
![]() Bild 5
Ursache waren zum einen keine planebenen Übergänge zwischen den Hohlraumböden und den Doppelbodentrassen, wie die Bilder 6 bis 8 zeigen.
![]() Bild 6
![]() Bild 7
![]() Bild 8
Zum einen hat ein planebenes Anspachteln der Hohlböden zu den Doppelbodentrassen hingehend nicht stattgefunden, zum anderen war dies jedoch durch die Vorleistungen dem Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten auch garnicht möglich.Weitergehend haben sich sowohl durch Dimensionsänderungen der Doppelbodenelemente als auch durch nachträgliche Installationen Fugen und Höhendifferenzen zwischen den einzelnen Doppelbodenplatten gebildet, wie die Bilder 9 bis 11 zeigen.
![]() Bild 9
![]() Bild 10
![]() Bild 11
Diese Unregelmäßigkeiten zeichnen sich zum einen deutlich auf der Oberfläche der Teppichbodenfliesen ab.Zum anderen führen diese Sachverhalte zu gegenläufigen Bewegungen und Geräuschentwicklungen auf den Doppelbodentrassen.Die nachträglich durch den Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten oder auch Haustechniker vor Ort durchgeführten „Nachklebungen“ der Teppichbodenfliesen unter Verwendung doppelseitiger Klebebänder entsprechen nicht dem Bestellerwillen.Insbesondere entspricht ein fixierter und jederzeit wieder aufnehmbarer Bodenbelag der vereinbarten Beschaffenheit.Der Einsatz der Klebebänder wurde zuletzt auch deshalb erforderlich, weil die Stöße der Teppichbodenfliesen nahezu deckungsgleich zu den Stößen der Doppelbodentrassen bzw. Übergänge zwischen Doppelbodentrasse und Hohlboden angeordnet wurden, siehe hierzu Bild 12.
![]() Bild 12
Ungeeignete Fußbodenkonstruktion oder ungeeigneter Nutzbelag?
Grundsätzlich sind Hohlböden, Doppelböden und Teppichbodenfliesen geeignete Materialien in diesem Einsatzbereich, welche sich in einer Vielzahl von Bauvorhaben bewährt haben. Trotzdem handelt es sich jedoch um Sonderkonstruktionen, welche eine korrekte Planung und Ausführung erforderlich machen.Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass alle Produkte gewissen maßlichen Toleranzen unterliegen.So werden Hohlböden in der DIN EN 13213 „Hohlböden“ spezifiziert.In den Tabellen 2 und 3 der EN 13213 werden insbesondere Toleranzen hinsichtlich der Abweichungen von der Planheit der Oberfläche und Abweichungen vom Höhenriss angegeben.Bereits hier sind entsprechende Toleranzen zu berücksichtigen, welche bei der Ausführung der Hohlböden unvermeidbar sind und später im Rahmen der Untergrundvorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme des Nutzbelages ggf. auszugleichen sind.
Doppelböden hingegen werden in der DIN EN 12825 „Doppelböden“ spezifiziert.
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Abbildung_1
Auch diese zulässigen Toleranzen/Grenzabmaße führen in der Praxis zu Problemstellungen, welche ggf. im Rahmen der Untergrundvorbereitungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten zu prüfen und zu korrigieren sind.
Bedenkenanmeldung und Baubehinderungsanzeige ggf. erforderlich
Für den Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten bedeutet dies, dass vor Durchführung der Bodenbelagarbeiten die Untergründe entsprechend zu prüfen sind.Sollten sich unzulässige Höhendifferenzen, Unebenheiten oder Fugen in der Untergrundkonstruktion herauskristallisieren, so ist ggf. eine Bedenkenanmeldung gegen die vorgesehene Art der Ausführung erforderlich, einhergehend mit einer ggf. erforderlichen Baubehinderungsanzeige.Insbesondere das „Festlegen“ und „Justieren“ der Doppelbodenelemente gehört nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers Bodenbelagarbeiten.Auch ein Anspachteln der Hohlraumböden und Estriche zu den Doppelbodentrassen hingehend ist nur dann planeben möglich, wenn die Höhenlage der Hohlböden und Estriche zu den Doppelbodentrassen hingehend dies zulassen.
Andernfalls ist eine Bedenkenanmeldung in jedem Fall erforderlich.In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Nutzbeläge in aller Regel lediglich „fixiert“ werden und für eine Wiederaufnahme vorgesehen sind.Dies bedeutet, dass gerade durch starre Bodenbeläge Unebenheiten, Höhendifferenzen etc. nicht sicher und dauerhaft überbrückt werden können.Spätere Beanstandungen des Bauherrn können bei fehlender Bedenkenanmeldung schnell zum Problem des Bodenlegers werden.
Fazit:
Hohlböden und Doppelböden sind innovative Fußbodenkonstruktionen, welche bei korrektem Einbau und System bezogener Nutzung dem Bauherrn vielfältige Möglichkeiten geben.Gerade in Bürogebäuden sind nachträgliche bzw. zusätzliche Installationen und Nutzungsänderungen durch diese Art der Fußbodenkonstruktion problemlos durchzuführen.Die Konstruktionen haben aber auch ihre „Tücken“.Der Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten ist gut beraten, die Konstruktionen und insbesondere die Übergänge zwischen Hohlböden/Estriche und Doppelbodentrassen vor Durchführung der Bodenbelagarbeiten genau zu prüfen und bei Abweichungen und Problemen ggf. Bedenken schriftlich geltend zu machen.In der Praxis werden häufig Konstruktionen vorgefunden, welche ein planebenes Anspachteln durch den Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten nicht mehr ermöglichen.Auf keinen Fall sollte der Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten hier in Eigenverantwortung Unregelmäßigkeiten in Kauf nehmen und Bodenbeläge einfach verlegen/fixieren.
Spätere Problemstellungen können schnell zum Problem des Bodenlegers werden.
In diesem Zusammenhang ist immer zu berücksichtigen, dass fixierte Bodenbeläge eine Wiederaufnahme (auch mehrmals) ermöglichen müssen.Weitergehend sollte der Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten nicht darauf vertrauen, dass textile Bodenbeläge Unebenheiten des Untergrundes jeweils kaschieren.Gerade Teppichbodenfliesen als vergleichsweise starre Konstruktionen sind nicht dazu in der Lage, Höhendifferenzen und Unebenheiten auf kurzen Nennmaßen unter Berücksichtigung einer Fixierung zu überbrücken.
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