Spachteln des Untergrundes vor Bodenbelagarbeiten –  notwendig und warum?


Regelmäßig gehen im iff – Institut für Fußbodenbau Fragen dahingehend ein, ob vor Bodenbelagarbeiten, also insbesondere vor der Verlegung von elastischen und textilen Bodenbelägen ein Spachteln des Untergrundes unbedingt erforderlich ist. Zunächst einmal verwundern diese Fragestellungen aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, da es sich hierbei um eine besondere Leistung handelt, welche demzufolge auch gesondert zu vergüten ist. Im Bezug auf einen zusätzlichen Auftrag/eine zusätzliche Leistung und somit ein Zusatzgeschäft sollte sich diese Frage ohnehin nicht stellen. Wird die Frage jedoch auch technischer Sicht gestellt, so stellt sich die Frage eigentlich ebenfalls nicht, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen sollen. Bemüht man zunächst einmal die VOB Teil C DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“, so kristallisiert sich sehr schnell heraus, dass das vollflächige Spachteln des Untergrundes eine besondere Leistung darstellt und somit gesondert zu vergüten ist.


Im Umkehrschluss kann also ausgesagt werden, dass aus wirtschaftlicher Sicht das vollflächige Spachteln unter elastischen und textilen Bodenbelägen nicht zwangsläufig im Verlegepreis enthalten ist, sondern vielmehr gesondert kalkuliert werden muss. Aus technischer Sicht stellt sich die Sachlage folgerichtig etwas anders dar. Eine weitere, häufig gestellte Frage lautet: „Wo steht eigentlich, dass der Bodenleger spachteln muss?“ Es wird in diesem Zusammenhang schwer fallen, eine Lektüre zu finden, in der wortwörtlich steht: „Bodenleger – du musst Spachteln!“

 

Fachliteratur zum Spachteln

Hierzu empfehlen sich vor allem die Erläuterungen und der Kommentar zur DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ in aktueller Fassung. Werden die einzelnen Punkte zur Ausführung und Untergrundvorbereitung studiert und verglichen, so wird sich schnell herausstellen, dass in aller Regel ein Spachteln des Untergrundes vor Durchführung von Bodenbelagarbeiten in jedem Fall erforderlich ist. Ergänzt werden diese Ausführungen durch die aktuellen und wichtigen Merkblätter im Hinblick auf das Spachteln. Zum einen sind hier die Merkblätter des Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB) zu empfehlen, zum anderen jedoch auch die Merkblattreihen der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB). Im Hinblick auf das Spachteln vor Bodenbelagarbeiten werden diesbezüglich insbesondere folgende Merkblätter empfohlen:


♦ BEB-Merkblatt: „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen – Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster, beheizt und unbeheizte Fußbodenkonstruktion“,

♦ TKB-Merkblatt Nr. 8: „Beurteilen und vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten“,

♦ TKB-Merkblatt Nr. 9: „Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen“.

 

Werden die Ausführungen in den Merkblättern ebenfalls hinzugezogen und ausgewertet, so sollte sich in der Praxis aus technischer Sicht die Frage nach dem Spachteln von Untergründen vor Bodenbelagarbeiten nicht stellen.

 

 

Arten von Spachtelmassen

Die Verlegewerkstoffe produzierende Industrie bietet unterschiedliche Spachtelmassensysteme an. Je nach Einsatzbereich, Untergrund, zu verlegenden Nutzbelag und Art der späteren Nutzung sollte die Wahl der entsprechenden Bodenspachtelmasse getroffen werden. In erster Linie werden folgende Spachtelmassensysteme durch die Industrie angeboten, wobei selbstverständlich die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit stellt, da immer Sonderprodukte und spezielle Systeme zu berücksichtigen sind:


♦ zementäre Spachtelmassen,

♦ calciumsulfatgebundene Spachtelmassen (Gipsspachtelmassen),

♦ Dispersionsspachtelmassen,

♦ Reaktionsharzspachtelmassen.


Unter elastischen und textilen Bodenbelägen kommen in aller Regel selbstnivellierende zementäre bzw. calciumsulfatgebundene Spachtelmassen zum Einsatz.


Aufgaben einer Spachtelmasse

Der Einsatz bzw. die Notwendigkeit des Einsatzes einer Spachtelmasse wird in der Praxis häufig allein mit der Ebenheit und Optik in Verbindung gebracht. Selbstverständlich stellt gerade bei elastischen Bodenbelägen und insbesondere optisch empfindlichen Bodenbelägen sowie Gestaltungsbelägen die Ebenheit eine besondere Anforderung dar. Jeder Endverbraucher, der ein hochwertigen Bodenbelag (z.B. Gestaltungs-/ Designbelag) erwirbt, hat automatisch auch ein erhöhtes Anspruchsdenken an die Optik und die Ebenheit. Aus technischer Sicht ist jedoch zu berücksichtigen, dass Spachtelmassen neben der Ebenheit weitere wichtige Aufgaben zu erfüllen haben. Als Beispiele seien hier folgende Aufgaben genannt:

 

♦ Ebenheit,

♦ Höhenausgleich,

♦ Anarbeitung an Bauteile,

♦ gleichmäßig saugender Untergrund für das nachfolgende Klebstoffsystem,

♦ druck- und biegezugfeste Oberfläche,

♦ absperrende Funktion.

 

Allein diese Aufzählung verdeutlicht, dass Bodenspachtelmassen ein umfangreiches Aufgabenspektrum abdecken können.

 

Schichtdicken und Mindestschichtdicken

Spachtelmassen können in unterschiedlichen Schichtdicken verarbeitet werden. Die jeweilige Schichtdicke richtet sich zum einen nach dem Spachtelmassensystem, zum anderen jedoch auch nach der erforderlichen Aufgabenstellung. Im bereits genannten TKB-Merkblatt Nr. 9 „Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen“ wird auf folgende Einteilung hingewiesen:


♦ Feinspachtelmassen bis 3 mm in einem Arbeitsgang,

♦ Ausgleichmassen ab ca. 3 mm bis 10 mm in einem Arbeitsgang,

♦ Füll- und Nivelliermassen ab ca. 5 mm bis mehr als 10 mm in einem Arbeitsgang,

♦ Reparaturmassen zum (schnellen) Auffüllen von Löchern und großen Unebenheiten sowie angleichen von Höhenunterschieden, Treppenstufen etc.

 

Ergänzend werden an Spachtelmassen jedoch auch Anforderungen an die Mindestschichtdicke gestellt, wenn unterschiedliche technische Eigenschaften zu erfüllen bzw. unterschiedliche Materialien (Untergrund, Bodenbelag) zu berücksichtigen sind.Hierzu werden im TKB-Merkblatt Nr. 9 folgende Mindestschichtdicken angegeben:

 

♦ Stuhlrolleneignung: mindestens 1,0 mm,

♦ auf dichten Untergründen (z.B. Gussasphalt): mindestens 1,5 mm,

♦ für Dispersionsklebstoffe zwischen dichten Belag (z.B. Kautschuk/ Gummi) und dichtem Untergrund (z.B. Gussasphalt): mindestens 2,0 mm.

 

Hiervon können selbstverständlich technische Aussagen der Hersteller abweichen. So wird z.B. von Herstellern von Synthesekautschuk-/Gummibelägen eine
Mindestschichtdicke von > 3 mm gefordert.


Was ist beim Spachteln zu beachten?

Die Ausführung von Spachtelarbeiten stellt auch an den Handwerker unterschiedliche Anforderungen. Hierzu gehört zum einen selbstverständlich die Prüfung des Untergrundes gemäß DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ sowie zum anderen die Auswahl der richtigen/geeigneten Grundierung bzw. des richtigen/geeigneten Vorstrichsystems. Diese Systemaufbauten sind zum einen den jeweiligen Herstellerangaben zu entnehmen, so dass an dieser Stelle hierauf nicht weiter eingegangen werden soll. Bei kritischen Untergründen und anspruchsvoller Nutzung ist in jedem Fall zu empfehlen, eine Aufbauempfehlung des jeweiligen Herstellers der Verlegewerkstoffe einzuholen. Zum anderen ist bei der Verarbeitung darauf zu achten, dass bereits beim Anrühren die richtige „Wassermenge“ berücksichtigt wird.


Selbstverständlich sollte dies eine nicht zu erwähnende Grundvoraussetzung sein. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass die Wassermenge beim Anrühren von Bodenspachtelmassen nicht immer korrekt berücksichtigt wird. Weitergehend ist ein „klumpenfreies“ Anrühren der Spachtelmasse erforderlich. Bei vielen Bodenspachtelmassen ist es nach dem Anrühren erforderlich, die Mischung einen definierten Zeitraum (ca. 5 Minuten) ruhen zu lassen, um anschließend die Bodenspachtelmasse nochmals aufzurühren. Nach dem ersten Anrühren kommt es bei unterschiedlichen Spachtelmassen zu einer Reaktion der einzelnen Inhaltsstoffe mit dem Wasser. Erkennbar ist dies daran, dass innerhalb der Spachtelmasse im Anrühreimer „Bläschen“ aufsteigen.


Aus den zuvor genannten Gründen ist nach dieser Reaktion nochmals ein Durchrühren der Spachtelmasse erforderlich. Andernfalls wäre nicht auszuschließen, dass sich die Bläschen nach dem Spachteln auf der Oberfläche des Untergrundes zeigen. Weitergehend und ergänzend ist zu empfehlen, sich von einem Hersteller der Wahl auch das richtige und geeignete Rührwerk empfehlen zu lassen. Nur ein geeignetes Rührwerk kann verhindern, dass sich Spachtelmassensubstanzen „klumpenartig“ im Gebinde und somit bei nachfolgenden Mischungen in der angerührten Spachtelmasse ablagern. Weitergehend garantieren geeignete Rührwerke ein ausreichendes Mischen und klumpenfreies Anrühren der Bodenspachtelmasse (vgl. hierzu auch Abbildung 1).

 

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Abbildung 1


Das Verarbeiten bzw. Auftragen und verteilen der Spachtelmasse erfolgt dann üblicherweise entweder unter Verwendung einer geeigneten „Glättekelle“ oder bei optisch empfindlichen Bodenbelägen idealerweise unter Verwendung eines so genannten „Rakel“, welcher eine definierte Auftragsmenge der Spachtelmasse sicherstellt und weitergehend die Ausführung ebener Flächen erleichtert. Bei größeren Auftragsmengen empfiehlt sich außerdem der Einsatz einer so genannten „Entlüftungswalze“. Je nach Spachtelmassenuntergrund empfiehlt es sich vor dem Spachteln, entsprechende Randdämmstreifen zu stellen – insbesondere wichtig im Bereich der Altbausanierung, da bei neuen Estrichen in aller Regel Randdämmstreifen vorhanden sein sollten. Die Randdämmstreifen sind so zu montieren, dass die Spachtelmasse vor dem Randdämmstreifen endet, jedoch nicht dahinter gelangt. Vorhandene Sockelleisten sollten vor dem Spachteln immer entfernt werden (vgl. hierzu Abbildung 2).

 

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Abbildung 2


Öffnungen/Durchbrüche im Wandbereich müssen in jedem Fall verschlossen werden, um zu verhindern, dass die Spachtelmasse unterhalb der Estrichkonstruktion gelangt, in Ausnahmefällen sogar in darunter befindliche Räume abfließt (vgl. hierzu Abbildung 3).

 

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Abbildung 3

 

Vorhandene Risse im Untergrund sind vor Durchführung der Grundier- und Spachtelarbeiten sach- und fachgerecht kraftschlüssig zu verschließen (vgl.
Abbildung 4).

 

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Abbildung 4

 

Rand-/Wandfugen, Bewegungsfugen und Bauwerksfugen müssen für die gesamte spätere Nutzungszeit offen bleiben. In die Rand- und Wandfugen darf keine Spachtelmasse gelangen. Die Bewegungs- und Bauwerksfugen sind in den späteren Nutzbelag zu übernehmen und dürfen ebenfalls nicht überspachtelt werden. Häufiger wird in der Praxis festgestellt, dass so genannte Scheinfugen bzw. Sollbruchstellen innerhalb von Estrichkonstruktionen durch den Auftragnehmer Estricharbeiten ebenfalls mit Polystyrolstreifen oder vergleichbaren Materialien abgestellt werden. Auch diese Scheinfugen dürfen in der Praxis nicht einfach „überspachtelt“  werden (vgl. Abbildung 5).

 

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Abbildung 5

 

Liegt kein Fugenplan vor, so sollte der Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten im Zweifeln nicht die Verantwortung dafür übernehmen, ob es sich um eine zu verharzende Scheinfuge oder um eine später notwendige Bewegungsfuge handelt. Diese Entscheidung sollte der Bauherr immer über seinen Planer/Architekten oder ggf. Estrichleger einholen. In Türübergangsbereichen, Übergängen zu verbleibenden Nutzbelägen etc. ist zu berücksichtigen, dass es sich um selbstnivellierende Spachtelmassen handelt. Aus den zuvor genannten Gründen wird es immer erforderlich sein, hier ein Entweichen der Spachtelmasse zu vermeiden, entweder durch aufgebrachte Dämmstreifen, Holzleisten oder Dichtstofffugen (vgl. Abbildung 6).

 

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Abbildung 6

 

Sollte es nach dem Abbinden/Trocknen von Spachtelmassen zu Rissbildungen kommen, so ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob die Verlegung eines späteren Bodenbelages auf der „gerissenen“ Spachtelmasse möglich ist.Auch hier empfiehlt es sich ggf., den Verlegewerkstoffhersteller hinzu zu ziehen. Risse in Spachtelmassen können sich – auch wenn die Spachtelmassen eine feste Verbindung zum Untergrund hingehend aufweisen und Folgeschäden ggf. nicht zu erwarten sind – optisch auf der Oberfläche von empfindlichen Nutzbelägen abzeichnen (vgl. Abbildung 7).

 

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Abbildung 7


Insbesondere bei Gipsspachtelmassen – also Calciumsulfat gebundenen Spachtelmassen – ist die Trockenzeit zu berücksichtigen. Bei einer Auftragsstärke von 2 mm bis 3 mm und ausreichenden raumklimatischen Bedingungen ist eine Trocknung über „24 Stunden“ zu erwarten. Bei ungünstigen klimatischen Bedingungen oder größeren Auftragsdicken kann sich die Trockenzeit insbesondere bei Gipsspachtelmassen jedoch deutlich verlängern. Werden Gipsspachtelmassen mit dampfdichten Bodenbelägen zu früh belegt, so sind „pulverisierende“ Trennschichten auf der Oberfläche der Spachtelmasse nicht auszuschließen. In der Praxis stellt sich das Schadensbild so dar, dass der Klebstoff rückseitig am Bodenbelag anhaftet. Auf der Rückseite des Klebstoffes haften dann jedoch „pulverähnliche“ bzw. „staubähnliche“ Restschichten der Spachtelmasse an (vgl. hierzu Abbildungen 8 und 9).

 

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Abbildung 8

 

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Abbildung 9


Warum also Spachteln?

Wenn die zuvor aufgeführten Sachverhalte einschließlich der raumklimatischen Bedingungen in einem ausreichenden Maße berücksichtigt werden, stellt das Spachteln von Untergründen eigentlich kein Risiko dar. Vielmehr erfüllt die Spachtelmasse eine Vielzahl von Aufgaben, welche die Verlegung eines Bodenbelages in aller Regel sicherer machen. Selbstverständlich ist einer der Hauptgründe für das Spachteln das Herstellen einer ausreichenden Ebenheit für anspruchsvolle Bodenbeläge und Optiken. Ergänzend ist jedoch zu berücksichtigen, dass nahezu alle elastischen und textilen Bodenbeläge unter Verwendung von Dispersionsklebstoffen vollflächige geklebt verlegt werden. Für diese Dispersionsklebstoffe und insbesondere so genannte „Nassklebstoffe“ wird jedoch ein gleichmäßig saugender Untergrund benötigt. Dies ist erforderlich, weil ein Teil des Wassers aus dem Klebstoff vom Untergrund – in diesem Fall von der Spachtelmasse – aufgenommen wird.

 

Eine ausreichende Spachteldicke ist also zum einen erforderlich, um einen gleichmäßig saugenden Untergrund herzustellen und somit die technische Funktion des verwendeten Klebstoffs sicher zu stellen. Zum anderen jedoch können auch weitere spezielle technische Anforderungen das Spachteln und insbesondere das Spachteln einer Mindestdicken erforderlich machen. Werden all diese Anforderungen und Eigenschaften sowohl separat als auch in der Addition bewertet, so ist leicht festzustellen, dass auch bei der vollflächigen Klebung von elastischen und textilen Bodenbelägen ein Spachteln des Untergrundes eigentlich immer erforderlich ist. Insofern sollte sich die Frage nach dem Spachteln des Untergrundes nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern insbesondere auch aus technischer Sicht nicht stellen.

 

Fazit

Vor der vollflächigen Klebung von elastischen und textilen Bodenbelägen ist das Spachteln des Untergrundes in aller Regel eine notwendige/erforderliche Leistung. Eine Vielzahl von technischen Anforderungen macht das Spachteln des Untergrundes vor Bodenbelagarbeiten erforderlich. Neben der Ebenheit ist hier insbesondere der gleichmäßig saugende Untergrund für den nachfolgenden Dispersionsklebstoff zu nennen. Es empfiehlt sich je nach Untergrund und Anforderung sowie späterer Nutzung häufig, eine Aufbauempfehlung des Herstellers einzuholen. Weitergehend sind gesonderte technische Anforderungen einzelner Hersteller zu berücksichtigen. So insbesondere, wenn Bodenbelaghersteller für ihre Bodenbeläge vor der Verlegung eine erhöhte Spachteldicke fordern. Letztendlich ist das vollflächige Spachteln des Untergrundes unter Verwendung der jeweils geeigneten Spachtelmasse die Grundvoraussetzung für eine sach- und fachgerechte Verlegung von elastischen und textilen Bodenbelägen.

 

Es wird in jedem Fall empfohlen, diesbezüglich systembezogen zu arbeiten. Insbesondere Grundierung/Vorstrich, Spachtelmasse und Klebstoff sollten im System von einem Hersteller stammen. Zum einen wird hierdurch sichergestellt, dass die einzelnen Materialien technisch aufeinander abgestimmt sind und nicht durch spätere, nicht vorhersehbare Wechselwirkungen zu Fußbodenschäden führen. Zum anderen jedoch hat der Bodenleger bei einer ggf. späteren Reklamation weniger „Ansprechpartner“.


Neben der technischen Notwendigkeit darf jedoch an dieser Stelle auch nochmals darauf hingewiesen werden, dass das vollflächige Spachteln von Untergründen vor Bodenbelagarbeiten eine besondere Leistung und somit ein Zusatzgeschäft darstellt.

 

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