Die kleinen Dinge im Leben oder – Kleine Ursache ? große Wirkung!

Häufig sind es im Leben die Kleinigkeiten, die für Unzufriedenheit und Auseinander-setzungen sorgen. Hier machen Bodenbelagarbeiten mit Sicherheit keine Ausnahme. Wie bei allen Dingen im Leben klafft auch bei Bodenbelagarbeiten häufig zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke.Nicht selten ist festzustellen, dass die Erwartung des Endverbrauchers und der Anspruch des Auszuführenden nicht auf dem gleichen Niveau liegen.Dies ist sicherlich – was in der Natur der Sache liegt – im Objektbereich ausgeprägter als bei Privatkunden.Aber ob allein die Größe des Objektes oder der Fußbodenflächen dafür verantwortlich sein darf, in welcher Qualität die Arbeiten ausgeführt werden, muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden.

Erwartungen an Normen und Merkblätter

Eine entscheidende Rolle spielen hierbei häufig – wenn auch im Unterbewusstsein – Normen und Merkblätter.Bauherren und Endverbraucher sind diese Normen und Merkblätter in aller Regel nicht bekannt.Insofern ist davon auszugehen, dass ein Auftraggeber mit „gesundem Menschenverstand“ vorgeht und bei der Beauftragung von Leistungen die Qualität fordert, die er sich selbst vorstellt.Für diese Vorstellung gibt es in der Regel zwei Grundlagen, zum einen Informationen durch Medien, so z. B. Prospektwerbung etc.Hier besteht immer die Gefahr, dass Leistungen in einer Qualität gezeigt werden, welche in der Praxis nicht oder kaum zu realisieren ist.Zum anderen jedoch wird der Auftraggeber rein privat auch durch sein Umfeld geprägt.Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass gerade Berufsgruppen, wie Lehrer oder Zahnärzte bei der Durchführung von Abnahmen problematischer sind als vielleicht andere Berufsgruppen.

Ganz anders sieht es in aller Regel der Auftragnehmer oder Bodenleger.Jede Woche mehrmals gehen im iff-Institut für Fußbodenbau Anfragen an, wo was steht bzw. nachzulesen ist.Viele Bodenleger glauben, dass in Normen und Merkblätter alles geregelt ist, was in irgendeiner Weise mit Fußböden zu tun hat.Erst durch diese Rückfragen wird ihnen jedoch bewusst, dass gewisse Sachverhalte und Ausführungsdetails eben nicht in Merkblättern und Normen detailliert aufgeführt sind und auch nicht aufgeführt sein können.

Ausführungsqualität und Toleranz

Für diese Diskrepanz zwischen normativ geregelten Ausführungsanforderungen und handwerklicher Qualität sollen an dieser Stelle einige Beispiele genannt werden.

Anschnitte von Bodenbelägen an Profile

Eine immer wiederkehrende Frage ist, wie dicht müssen Bodenbeläge an Profile, Schienen etc. angeschnitten werden.Es kann jedoch nicht Aufgabe einer Norm oder eines Merkblatts sein, hier Fugen für Anschnitte von Bodenbelägen an Profile festzulegen.Es gibt sicherlich die Regel des Fachs, welche besagt, dass 0,5 mm Fuge hinzunehmen sind, da der Bodenbelag ja bei Wärmeausdehnung auch nicht pressen und beulen soll.Unabhängig davon sollte jedoch von vorneherein der Qualitätsanspruch bestehen, den Bodenbelag möglichst dicht und gleichmäßig an Profile anzuarbeiten.Anschnitte wie auf Bild 1 gezeigt, werden sicherlich nicht dazu geeignet sein, die Zufriedenheit eines „empfindlichen“ Kunden zu erreichen.

Bild-1
Bild 1

In diesem Zusammenhang geht es nicht immer um die Gebrauchstauglichkeit einer Bodenbelagebene, sondern vielmehr auch rein um optische und ästhetische Ansprüche.

Anschnitte an Bauteile

Auch wenn Bodenbeläge an Bauteile angearbeitet werden, völlig egal, ob es sich hierbei um Türzargen, Treppengeländer usw. handelt, sollte ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild erzielt werden.Die Bilder 2 und 3 zeigen nicht passgenau angeschnittene Designbeläge an Türzargen.

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Bild 2

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Bild 3

Kein Auftragnehmer darf in der Praxis erwarten, dass – gerade bei optisch anspruchsvollen Designbelägen – ein Endverbraucher die Anschnitte wie auf Bild 2 dargestellt, akzeptiert.Es stellt sich also schon die Frage, warum diese Diskussion erst bei der Abnahmebegehung geführt werden muss.Es wäre doch viel einfacher, bereits im Rahmen der Ausführung entweder die „verschnittene“ Bodenbelagfliese auszutauschen oder ggf. zumindest die entstandene Fuge sauber mit einem farblich angepassten Dichtstoff zu verschließen.Auf Bild 3 ist der typische „Fehlschnitt“ im Bereich der Türpfalz dargestellt.Auch hier ist sicherlich jedem Praktiker bewusst, dass es zu diesen Fehlstellungen kommen kann.Es stellt sich jedoch auch hier die Frage, warum dieses „Loch im Bodenbelag“ nicht bereits vor der Abnahme verschlossen wird.Bild 4 zeigt dann den Anschnitt eines Bodenbelages an ein Holztreppengeländer.

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Bild 4

In diesem Zusammenhang stellt sich nicht die Frage nach der Gebrauchstauglichkeit einer Fußbodenkonstruktion, auch wenn hier im Rahmen der Reinigung sicherlich Feuchtigkeit eindringen und schadhaft wirksam werden kann.In erster Linie stellt sich jedoch die Frage nach den optischen und ästhetischen Ansprüchen an eine Bodenbelagebene.

Dichtstoffe ja – aber ordentlich

Die Verarbeitung von Dichtstoffen ist in der Bodenbelagbranche ein „unendliches Thema“, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Acryl, Silikon, Polyurethan oder Epoxydharz handelt.Es ist sicherlich unstrittig, dass in unterschiedlichen Anwendungen der Einsatz dieser Dichtstoffe erforderlich ist.Es ist jedoch auch unbestritten so, dass sich diese Dichtstoffe nicht gerade großer Beliebtheit erfreuen.Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass es sich für den Bauherrn um „ungewünschte“ Wartungsfugen handelt.Dies bedeutet, dass Dichtstofffugen keinesfalls fürs Leben sind und durch den Bauherrn von Zeit zu Zeit gewartet und ggf. erneuert werden müssen.Hauptgrund für die „Unbeliebtheit“ dieser Dichtstoffe ist jedoch häufig das optische Erscheinungsbild und das Anschmutzverhalten in der Praxis.Ursache hierfür ist jedoch häufig nicht die Qualität und das Material des Dichtstoffs, sondern vielmehr die Verarbeitung.Auf Bild 5 ist die Verarbeitung eines Dichtstoffs an einer Türzarge dargestellt.

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Bild 5

Neben der Tatsache, dass beim Anschneiden des Linoleumbodenbelages an der Türzarge Risse im Nutzbelag entstanden sind, wurde auch der Dichtstoff entsprechend unsauber gearbeitet.Die Folge ist zum einen, ein optisch nicht gerade erfreuliches Erscheinungsbild der Dichtstofffuge, insbesondere jedoch ein deutlich erhöhtes Anschmutzverhalten.Auch bei dem auf Bild 6 dargestellten Dichtstoff im Bereich eines Heizkörperrohres ist es nicht gelungen, eine glatte, saubere und somit optisch ansprechende Oberfläche zu erzielen.Nebenbei führen auch hier die Dichtstoffe in der Praxis zu erheblichen Reinigungsproblemen.

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Bild 6

Bild 7 zeigt dann auf klassische Weise nochmals die Problemstellung „Dichtstofffuge“ bei Kautschukbodenbelägen.

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Bild 7

Gerade bei dem Einsetzen von Bodenbelagstreifen vor Wänden ist häufig feststellbar, dass Naht-/Stoßkanten nicht rechtwinklig und geradlinig verlaufend hergestellt werden.Durch die Verarbeitung von „anschmutzenden“ Dichtstoffen werden gerade diese Unregelmäßigkeiten optisch dann besonders betont.Niemand darf bei einer Abnahme guten Gewissens glauben, dass hier ein kritischer Bauherr ohne Beanstandung darüber hinweg sieht, wenn optische Beeinträchtigungen dieser Art vorliegen.

Verschweißen und Verfugen

Ein Dauerthema stellt auch die Verschweißung und Verfugung von Bodenbelägen dar.Es muss zum einen an dieser Stelle nochmals eindeutig und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass nur PVC-Bodenbeläge verschweißt werden.Bei Kautschukbodenbelägen und Linoleumbodenbelägen hingegen wird von einer Verfugung gesprochen.Auch an die Verschweißung oder an die Verfugung der Nahtkanten sind besondere Ansprüche zu stellen.

Eine sach- und fachgerechte und optisch ansprechende sowie technisch funktionierende Verschweißung/Verfugung fängt bei der korrekten Untergrundvorbereitung an, wird durch einen sauberen, geradlinig verlaufenden und korrekten Nahtschnitt gewährleistet und endet mit einer sauberen, in entsprechender/erforderlicher Tiefe gefrästen Fuge sowie einer korrekten Verarbeitung des Fugendrahtes bzw. der Schweißschnur.Die Bilder 8 und 9 zeigen Verfugungen von Linoleum- bzw. Kautschukbodenbelägen.

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Bild 8

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Bild 9

Es kann an dieser Stelle nochmals nur empfohlen werden, zum Abstoßen der Schweißschnur bzw. des Fugendrahtes das neue „Mozartmesser“ zu verwenden.Unabhängig davon sollte jedem Bodenleger „klar sein“, dass die Ausführung der Naht-/Stoßkanten die gesamte Bodenbelagebene im Endeffekt optisch beeinflusst.Durch nicht gelungene Nahtkantenabdichtungen ist die Optik der gesamten Bodenbelagebene – unabhängig der zuvor durchgeführten Leistungen – beeinträchtigt.Nicht sach- und fachgerecht durchgeführte Nahtkantenabdichtungsarbeiten führen jedoch auch zu reinigungstechnischen und hygienischen Problemstellungen, im schlimmsten Fall sogar zu Bodenbelagschäden durch Belagablösung vom Untergrund.Wie die Bilder 8 und 9 jedoch auch deutlich zeigen, sind optische Beeinträchtigungen in jedem Fall in einem gravierenden Maße vorhanden.

Ebenheit

Ein ebenfalls leidiges Thema ist die Ebenheit von Bodenbelagebenen.Zum einen wird in der Praxis häufig nicht unterschieden zwischen Ebenheit und den so genannten „Winkeltoleranzen“.Insbesondere jedoch wird Ebenheit in aller Regel nur mit den Toleranzen der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ in Verbindung gebracht.Es wäre jedoch naiv zu glauben, dass allein eine Einhaltung der Toleranzen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 ausreicht, um einen zufriedenen Endkunden zu haben.Werden die Toleranzen nach DIN 18202 dann eingehalten, wird immer auf die übliche Abnahme im Stehen und auf Unebenheiten im Gegen-/Streiflicht hingewiesen.

Der Qualitätsanspruch in unserer Branche sollte jedoch nicht sein, die Toleranzen der DIN 18202 einzuhalten.Viel mehr wird je nach räumlichen Gegebenheiten und Art des Bodenbelages eine mehr oder weniger genaue Untergrundvorbereitung gefordert.Gerade bei elastischen Bodenbelägen mit vergleichbar empfindlichen optischen Oberflächen kommt hier der Untergrundvorbereitung und Spachtelung eine besondere Bedeutung zu.Hierbei geht es nicht um Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, sondern es geht darum, dass eine ansprechende und einwandfreie Optik erzielt wird.Die alten Regelungen „Abnahme im Stehen“ und „Unebenheiten nur sichtbar im Streif-/Gegenlicht“ sollen an dieser Stelle keinesfalls in Frage gestellt werden.

Diese Regelungen stammen jedoch aus einer Zeit, wo andere Beleuchtungen in den Gebäuden vorhanden waren und weitergehend bodentiefe Fenster eher die Ausnahme darstellten.In der Gegenwart werden jedoch zum einen große und insbesondere bodentiefe Fensterfronten eingebaut.Diese sorgen immer für eine erhebliche Lichtreflexion auf der Bodenbelagebene.Zum anderen darf auch nicht vergessen werden, dass sich die Möglichkeiten der Beleuchtung von Räumen deutlich geändert haben.Die Bilder 10 und 11 sollen an einem Beispiel zeigen, wie Unebenheiten auf der Oberfläche von Kautschukbodenbelagebenen sichtbar werden, obwohl die Toleranzen gemäß DIN 18202 sicher eingehalten wurden.

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Bild 10

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Bild 11

Ein Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten bewegt sich sprichwörtlich „auf dünnem Eis“, wenn er glaubt, dass diese optischen Beeinträchtigungen immer ohne „Wertminderung“ und somit ohne „Geldverlust“ geregelt werden können.

Unfallgefahren

Ein gesondert zu betrachtendes Thema stellen immer Unfallquellen und Unfallgefahren dar.So ist in der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“), herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Folgendes nachzulesen:

Zitat: „Fußböden dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Sie müssen nach § 8, Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung eben ausgeführt sein, außerdem soll die Bildung von Wasserlachen vermieden sein. Fußböden müssen den in der Betriebspraxis zu erwartenden Belastungen und Beanspruchung standhalten.

Als Stolperstellen gelten im allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm.“

Hierbei handelt es sich nur um einen Auszug aus der BGR 181 ohne Anspruch auf Vollständigkeit.Jedem Leser wird empfohlen, in die BGR 181 Einsicht zu nehmen und sich mit dem Thema zu beschäftigen, da die Gefahr besteht, dass aus dem Zusammenhang gerissene „Textpassagen“ zu abweichenden Beurteilungen führen können.Das Zitat soll vielmehr aufzeigen, dass auch an Fußbodenkonstruktionen und Bodenbelagebenen Anforderungen hinsichtlich der Ebenheit, bezogen auf Unfallgefahren/Unfallquellen bestehen.Die Bilder 12 und 13 zeigen einen an die oberste Treppenstufe einer Holztreppe angeschnittenen Designbodenbelag.

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Bild 12

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Bild 13

Zum einen ist auf den Bildern zu erkennen, dass im Anschnitt des Bodenbelages zur Treppe hingehend Unterschiede von bis zu 3 mm in der Höhe vorhanden sind.Zum anderen sind jedoch mit Höhenunterschieden von 5 mm bis 8 mm deutliche Unfall- bzw. Stolperquellen vorhanden.Und dies vor einer Treppe, welche eine Etage tiefer führt.Im Rahmen der Untergrundvorbereitungsmaßnahmen war es in diesem Raum in jedem Fall notwendig und erforderlich, zunächst Bedenken gegen die Einbauhöhe der Treppe anzumelden und weitergehend durch entsprechende Spachtelarbeiten den Höhenunterschied deutlich zu minimieren und weitergehend dafür zu sorgen, dass der Bodenbelag sauber, höhengleich und somit optisch ansprechend angearbeitet werden kann.In jedem Fall jedoch stellt die verursachte Höhendifferenz eine Unfallgefahr im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dar.

Teppichboden ist einfach

Abschließend soll auch noch mal das Thema textile Bodenbeläge aufgegriffen werden.Selbstverständlich sollte dieser Fachartikel hinsichtlich „kleiner Fehlerquellen“ keinen Anspruch auf Vollständigkeit stellen, sondern nur eine Auswahl von Beispielen zeigen, wie durch so genannte „Kleinigkeiten“ Meinungsverschiedenheiten bei der Abnahme entstehen können.Das Bild 14 zeigt das Anschneiden eines textilen Bodenbelages (Schlinge) auf einem runden, so genannten „Elektrantendeckel“.

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Bild 14

Es sollte dem Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten klar sein, dass bei runden Anschnitten eine Schlinge innerhalb der textilen Bodenbelagkonstruktion nicht mehr überall ausreichend Halt hat.Insofern wäre hier der Einsatz eines flüssigen Nahtkantenfestigers – in diesem Fall auch unter Würdigung der Erläuterung und Kommentare zu DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ – erforderlich gewesen.Das Bild 15 hingegen zeigt die „eigenwillige“ Ausführung einer Nahtkante bei textilen Bodenbelagbahnen.

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Bild 15

Auch hier geht es nicht darum, ob die Nutzungs- und Gebrauchstüchtigkeit der textilen Bodenbelagebene gegeben ist.Es entspricht nicht nur den Vorgaben der DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“, sondern insbesondere auch den Regeln des Fachs/der Technik, aber in jedem Fall dem „gesunden Menschenverstand“, dass gemusterte Bodenbeläge auch rapportgerecht verlegt werden.Diese optischen „Erscheinungsbilder“ muss ein Endverbraucher, insbesondere in repräsentativen Flächen, auf keinen Fall akzeptieren.

Reparaturmaßnahmen

Ein kleiner Hinweis sei auch zu Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Reparaturmaßnahmen an dieser Stelle erlaubt.Zum einen kommt es sicherlich häufig vor, dass Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten im Rahmen von Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Nachbesserungsmaßnahmen nochmals Reparaturen am Fußboden vornehmen.Zum anderen kommt es jedoch auch vor, dass ein Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten Reparaturen an Bodenbelagebenen durchführt, welche er selbst gar nicht verlegt bzw. eingebaut hat.In jedem Fall muss jedoch empfohlen werden, dass auch Reparaturmaßnahmen unter Berücksichtigung der Regeln des Fachs/der Technik und unter Berücksichtigung optischer und ästhetischer Anforderungen erfolgen sollten.Das abschließende Bild 16 soll zeigen, dass nicht jede Reparaturmaßnahme eines Bodenbelages auf Verständnis bei Dritten stoßen muss.

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Bild 16

Fazit

In diesem Fachartikel soll es nicht um klassische Fußbodenschäden gehen.Vielmehr wollte der Verfasser an dieser Stelle darauf hinweisen, dass häufig die Vielzahl kleiner Fehler und Ungenauigkeiten im Rahmen von Bodenbelagarbeiten insgesamt gesehen dann zu einer Beanstandung führen.Das Ganze unter dem Motto „kleine Ursache – große Wirkung“.Es ist selbstverständlich richtig, bei der Ausführung von Bodenbelagarbeiten die aktuellen und einschlägigen Normen und Merkblätter zu berücksichtigen.

Normen und Merkblätter können jedoch nicht jede Kleinigkeit am Bau regeln.Deshalb sollten Bodenbelagarbeiten immer auch unter Hinzuziehen des „gesunden Menschenverstandes“ und unter Berücksichtigung optischer und ästhetischer Anforderungen erfolgen.Es schadet niemals, wenn sich auch die Ausführenden von Bodenbelagarbeiten hin und wieder die Frage stellen, ob die von ihnen erbrachten Leistungen auch im eigenen Heim gewünscht und akzeptiert würden.Die Sachverständigen des iff-Institut für Fußbodenbau stellen immer wieder fest, dass sachverständige Überprüfungen von Bodenbelagebenen häufig auf unsaubere und unschöne Arbeiten im „ästhetischen Sinne“ zurückzuführen sind und nicht auf klassische Fußbodenschäden und Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit.Es ist jedoch auch verständlich, dass bei dem Endverbraucher bzw. Nutzer häufig die Vielzahl der kleinen Beeinträchtigungen letztendlich zu einer „großen Beanstandung“ führen.

Es wäre also insgesamt gesehen wünschenswert, wenn neben allem Zeit- und Termindruck, wirtschaftlichen Faktoren und anderen Einflüssen den Kleinigkeiten mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden würde.

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