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Bodenbelagarbeiten nach Wasserschadensereignissen – Vorsicht nach Trocknungsmaßnahmen!
Die Statistiken der Versicherer verraten es schon lange, auch in Deutschland drohen durch alternde Substanzen und marode Leitungen immer mehr Wasserschadensereignisse und Überschwemmungen.Die Schäden an Wohn- und Geschäftsgebäuden nehmen drastisch zu, die Gebäudeversicherungen kämpfen mit den sehr hohen Kosten.Folgerichtig wird auch bei der Bearbeitung von Wasserschadensereignissen häufig gespart.Die Folge ist, dass durch die Versicherer „preiswerte“ Sachverständige beauftragt werden, um die Schäden zu dokumentieren und möglichst gering zu halten, aber auch um Schadensbeseitigungsmaßnahmen (Trocknung etc.) im wirtschaftlichen Aufwand gering zu halten. Auch im iff-Institut für Fußbodenbau haben die Schadensfälle, welche auf Wasserschadensereignisse zurückzuführen sind, statistisch deutlich zugenommen.Hierbei stellt in der Praxis nicht die Rohrbruchortung oder die Suche nach der Undichtigkeit im Dach das Problem dar.Die Ursachen für den Wasseraustritt werden in aller Regel schnell gefunden und beseitigt.Die entstandenen Schäden an Decken, Wänden und insbesondere Fußbodenkonstruktionen sind jedoch in diesem Zusammenhang ein ganz anderes Thema.Häufig werden durch so genannte „Trocknungsfirmen“ Trocknungsmaßnahmen durchgeführt und anschließend die Konstruktionen über „Trockenmessungen“ freigegeben.Nicht selten kommt es dann vor, dass nachträglich durchgeführte Sanierungsmaßnahmen an Fußbodenkonstruktionen nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, sondern vielmehr Folgeschäden auftreten. Freimessung der Trocknungsfirma entbindet Boden-/Parkettleger nicht von Prüfpflichten In der Praxis können wir immer wieder feststellen, dass durch die Trocknungsfirmen Fußbodenkonstruktionen nach den Trocknungsmaßnahmen „trocken gemessen“ werden.Diese Messungen erfolgen in aller Regel elektronisch oder über Luftfeuchtigkeit.Nicht selten gehen Boden- oder Parkettleger dann ohne weitere Prüfmaßnahmen im Rahmen der Neuverlegung auf die Untergrundkonstruktion und verlegen/kleben neue Boden- und Parkettbeläge.Kommt es dann nachträglich zu Schäden und Beeinträchtigungen am Nutzbelag, steht nicht selten der Auftragnehmer Bodenbelag-/Parkettarbeiten nach dem Verursacherprinzip im Blickpunkt. Es kann jedem Auftragnehmer Bodenbelag-/Parkettarbeiten nur geraten werden, den Messungen der so genannten „Trocknungsfirmen“ nicht zwangsläufig Glauben zu schenken.Zum einen sollten Feuchtigkeitsmessungen am Untergrund immer durch den Bodenleger oder Parkettleger selbst erfolgen.Zum anderen sind jedoch häufig auch einfache und logische optische und handwerkliche Prüfmaßnahmen ausreichend, um festzustellen, ob noch Feuchtigkeit in der Konstruktion vorhanden ist oder nicht. Beispiele aus der Praxis Eine Vielzahl von Wasserschadensereignissen in der Praxis sind auf Rohrbrüche bei maroden Leitungen oder durch Frosteinwirkung zurückzuführen.Jedoch – regional unterschiedlich – stellen auch so genannte „Flachdächer“ heute zum Teil überalterte und schadensanfällige Bausubstanzen dar.Merkwürdigerweise finden Wasserschadensereignisse immer in Tageszeiten oder an Tagen statt, an denen niemand vor Ort ist, so dass häufig eine große Menge Wasser ins Gebäude eindringt, bevor der Schaden überhaupt bemerkt und das „Leck“ gedichtet wird.Insofern ist auch die genaue Wassermenge, welche in das Gebäude bzw. die Fußbodenkonstruktion eingedrungen ist, nur selten bekannt oder wird „großzügig“ geschätzt.In aller Regel werden zunächst durch die jeweils beauftragten Firmen so genannte „Lecktagenortungen“ durchgeführt.Ist die „Lecktage“ bzw. das „Leck“ dann geortet, so wird relativ schnell die Ursache für den Wassereintritt beseitigt. Anschließend sind jedoch in aller Regel Trocknungsmaßnahmen erforderlich.Bezogen auf die Fußbodenkonstruktion sind diese Trocknungsmaßnahmen in einem erheblichen Maße von der Art der jeweiligen Fußbodenkonstruktion selbst abhängig.So ist zum Beispiel bei schwimmenden Estrichen immer damit zu rechnen, dass Wasser unterhalb der Lastverteilungsschicht in den Bereich der Dämmmaterialien eingedrungen ist.Ähnlich verhält es sich bei Trockenestrichkonstruktionen, Sportbodenkonstruktionen etc. Bei Estrichen auf Trennlage hingegen ist nicht auszuschließen, dass Feuchtigkeit in den Bereich der Trennlage eindringt und im Rahmen von Trocknungsmaßnahmen nicht sicher entfernt werden kann.Häufig führen diese eingeschlossenen Feuchtigkeitspotenziale dann nach Neuverlegung des Nutzbelages zu Langzeit-Folgeschäden.Neben der Fußbodenkonstruktion sind jedoch auch weitere Informationen erforderlich, zum Beispiel in der Fußboden-/Deckenkonstruktion verlaufende Schächte, Installationen etc., über welche sich Wasser ebenfalls in der Konstruktion verteilen kann.Neben allen messtechnischen Maßnahmen ist es also auch immer sinnvoll, offenen Auges durch das Bauvorhaben zu laufen und auf Details zu achten.Auf dem Bild 1 ist beispielhaft eine Trocknungsmaßnahme an einer schwimmenden Estrichkonstruktion nach einem Wasserschadensereignis dargestellt. ![]() Bild 1
Über Kernbohrungen in der Estrichkonstruktion wird warme Luft unterhalb der Estrichkonstruktion im Bereich der Dämmung zur Trocknung der Untergrundkonstruktion/ Dämmmaterialien durchgeleitet.Über spezielle Berechnungen werden der Warmlufttransport, die Anzahl der Geräte und die Leistungsfähigkeit der Geräte festgelegt.Ist rein rechnerisch die Trocknung der Konstruktion abgeschlossen, wird eine so genannte „Trockenmessung“ durchgeführt.Wird festgestellt, dass die Konstruktion in einem ausreichenden Maße getrocknet ist, werden die Geräte abgebaut und die Fußbodenkonstruktion wird zu einer Verlegung eines neuen Nutzbelages freigegeben.Auf den Bildern 2 und 3 sind die Kernbohrungen – hier im Bereich eines Massivholzdielenbodens – nach den entsprechenden Trocknungsmaßnahmen dargestellt. ![]() Bild 2 ![]() Bild 3
Nun ist es Aufgabe des Bodenlegers/Parkettlegers, zu entscheiden, ob die Fußbodenkonstruktion ausreichend trocken ist und ob ein neuer Nutzbelag verlegt werden kann.Es ist zunächst einmal sinnvoll, mit „offenen Augen“ durch das Gebäude zu laufen und zu überprüfen, ob ggf. optisch/visuell erkennbare Anzeichen dafür vorliegen, dass sich die Feuchtigkeit im Gebäude unterschiedlich verteilt hat und ggf. noch vorhanden ist.Häufig sind die Orte des Wassereintritts erkennbar, wie beispielhaft auf Bild 4 (Lichtschacht) dargestellt. ![]() Bild 4 In aller Regel jedoch sind auch in den unterschiedlichen Geschossen Hinweise dafür erkennbar, dass sich das Wasser unterschiedlich in der Konstruktion/dem Gebäude verteilt hat.Auf Bild 5 ist die Decke eines Kellerraumes dargestellt, welche deutliche Hinweise dafür gibt, dass Wasser in diesem Bereich durch die Konstruktion gelangt ist. ![]() Bild 5 Weitergehend ist es sinnvoll – wenn noch möglich – den Ort der Lecktage bzw. des Wasseraustritts zu überprüfen.Hierbei kann es sich um eine defekte Warmwasserfußbodenleitung oder Wasserinstallationen innerhalb der Fußbodenkonstruktion handeln, wie Bild 6 zeigt. ![]() Bild 6 Es kommen jedoch auch viele weitere Ursachen in Frage, wie zum Beispiel Wasserentnahmestellen etc., siehe hierzu Bilder 7 und 8. ![]() Bild 7 ![]() Bild 8 Ein besonderes Problem stellen Installationen, Kanäle, Bodentanks etc. in der Fußbodenkonstruktion dar, insbesondere dann, wenn diese auf korrekten Plänen/ Zeichnungen nicht lokalisiert werden können.Nicht selten verteilt sich das eintretende Wasser durch unterschiedliche Gefällesituationen in der Fußbodenkonstruktion und läuft in zum Beispiel Bodenkanäle ab, wie Bilder 9 und 10 verdeutlichen. ![]() Bild 9 ![]() Bild 10 In diesem Fall wurde der in dem Kanal vorhandene Sand deutlich durchnässt/durchfeuchtet.Bei Sportbodenkonstruktionen gelangt Wasser häufig unterhalb des Sportbodenbelages in die Sportbodenkonstruktion (flächenelastischer Schwingboden etc.).Häufig kann Feuchtigkeit dann schon in den Bodenhülsen festgestellt werden, vgl. hierzu Bilder 11 bis 13. ![]() Bild 11 ![]() Bild 12 ![]() Bild 13 Einfache elektronische Messungen können dabei helfen, hier die vorhandene Feuchtigkeit innerhalb der Fußbodenkonstruktion festzustellen und nachzuweisen, wie die Bilder 14 bis 16 verdeutlichen. ![]() Bild 14 ![]() Bild 15 ![]() Bild 16 Diese optischen und technischen Prüfmaßnahmen ermöglichen es dann in aller Regel ebenfalls schnell, ggf. noch vorhandene Feuchtigkeit innerhalb der Fußbodenkonstruktion festzustellen, wie die Bilder 17 und 18 zeigen. ![]() Bild 17 ![]() Bild 18 Auf Bild 19 ist ein Sportbodenbelag auf Basis Polyurethan dargestellt, welcher durch das Trocknungsunternehmen trocken gemessen wurde. ![]() Bild 19 Bereits beim Begehen der Flächen konnte im Bereich der Risse innerhalb des Bodenbelages Feuchtigkeit in flüssiger Form festgestellt werden. Glauben ist gut – Kontrolle ist besser In diesem Zusammenhang gilt für den Boden- und Parkettleger, Glauben ist gut, Kontrolle ist besser!Sollte ein Trocknungsunternehmen eine Fußbodenkonstruktion nach einem Wasserschadensereignis zur Verlegung neuer Nutzbeläge freigeben, so sollte zunächst immer das „Freimessungsprotokoll“ angefordert werden.Dem Protokoll sind wichtige Informationen zu entnehmen, ob zeitliche Abläufe eingehalten wurden und ob die Durchführung der Maßnahmen sinnvoll und nachvollziehbar ist.Unabhängig davon sollten zusätzliche Prüfmaßnahmen durch den Parkett- und Bodenleger erfolgen – schon zum Selbstschutz, aber auch um den Endverbraucher/Bauherrn vor weiteren Folgeschäden zu schützen.Das Bild 20 zeigt eine Sporthalle nach Freigabe der Bodenbelagebenen durch das beauftragte Trocknungsunternehmen des Versicherers. ![]() Bild 20 Im Rahmen der laufenden Nutzung ist es dann zu erheblichen Rissbildungen innerhalb des Sportbodenbelages/Linoleumbodenbelages gekommen, wie die Bilder 21 und 22 zeigen. ![]() Bild 21 ![]() Bild 22 Auf Bild 23 ist eine Kautschukbodenbelagebene dargestellt, welche nach einem Wasserschadensereignis neu gelegt wurde. ![]() Bild 23 Auch hier hat sich herausgestellt, dass die Belegreife der Untergrundkonstruktion nicht gegeben war bzw. die Untergrundkonstruktion nach dem Wasserschadensereignis nicht ausreichend trocken war zur Aufnahme eines neuen Bodenbelages.Auf Bild 24 ist eine PVC-Bodenbelagebene (neu verlegt) nach einem Wasserschadensereignis dargestellt. ![]() Bild 24 Weitere Prüfmaßnahmen haben ergeben, dass sich unterhalb der Polystyroldämmung eine gebundene Schüttung befindet, welche durch das Wasserschadensereignis vollständig durchnässt war und im Rahmen der Trocknungsmaßnahmen nicht getrocknet wurde, siehe Bild 25. ![]() Bild 25 Häufig zeigen sich Schäden nach Wasserschadensereignissen jedoch auch in den Wand-/ Randbereichen.Die Wand-/Randfuge stellt häufig einen Bereich dar, durch welchen Feuchtigkeit dann nach oben entweicht.Folgerichtig kann es dann in den Wandbereichen zu Auffeuchtungen des Nutzbelages (in diesem Fall Parkett/Holzpflaster) kommen, wie Bild 26 zeigt. ![]() Bild 26 Aber auch Wellenbildungen des Bodenbelages in den Wandbereichen oder sich ablösende Sockelleisten können die Folge von nicht ordnungsgemäß getrockneten Untergründen nach einem Wasserschadensereignis sein, siehe Bild 27. ![]() Bild 27 Auch hier können elektronische Feuchtigkeitsbestimmungen im Wandbereich, aber auch auf der Fußbodenkonstruktion in der Nähe der Wand von großer Hilfe sein, wie die Bilder 28 und 29 zeigen. ![]() Bild 28 ![]() Bild 29 Elektronische Feuchtigkeitsbestimmungen liefern zwar in aller Regel nur orientierende Messergebnisse, können jedoch auf jeden Fall Feuchtigkeitsverläufe innerhalb der Wände bzw. der Fußbodenkonstruktion signalisieren.Nur durch diese ergänzenden Prüfmaßnahmen durch den Boden-/Parkettleger ist es möglich, nach Wasserschadensereignissen Folgeschäden an den Nutzbelägen zu vermeiden, wie beispielhaft und abschließend auf Bild 30 dargestellt. ![]() Bild 30 FAZIT Durch die teilweise marode Bausubstanz sind auch im Industriestaat Deutschland in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Wasserschadensereignissen zu erwarten.Die Versicherer weisen schon heute in ihren Statistiken darauf hin, dass hier ein großes Gefahrenpotenzial lauert.Für den Boden- und Parkettleger bedeutet dies, dass es immer häufiger zu Reparaturmaßnahmen nach Wasserschadensereignissen auch an Fußbodenkonstruktion kommen wird.In aller Regel laufen Wasserschadensereignisse organisatorisch und im Hinblick auf die Bewertung zunächst über den jeweiligen Gebäudeversicherer.Dies bedeutet, dass erste Maßnahmen (Ortung des Wasserschadensereignisses und Beseitigung der Lecktage sowie Trocknungsmaßnahmen) nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers Bodenbelag- und Parkettarbeiten liegen.Es ist jedoch für den Boden- und Parkettleger von besonderer Bedeutung, sich hier nicht allein auf die Trocknungsmaßnahmen und Messungen der Trocknungsfirmen zu verlassen.Die Praxis zeigt häufig, dass Trocknungsfirmen mit der Messung von Feuchtigkeiten in Fußbodenkonstruktionen schlichtweg überfordert sind. Insofern wird es immer Aufgabe des Auftragnehmers Bodenbelag- und Parkettarbeiten sein, seinerseits selbst Feuchtigkeitsmessungen am Untergrund vor Neuverlegung eines Nutzbelages durchzuführen.Weitergehend sollte eine Überprüfung der Räumlichkeiten und des Gebäudes rein optisch/ visuell, aber auch messtechnisch im Rahmen der gewerkeüblichen Möglichkeiten erfolgen.Im Zweifel ist eine Bedenkenanmeldung notwendig/erforderlich, da die Feststellung der Restfeuchte aus dem Wasserschadensereignis nicht immer durch den Bodenleger bzw. Parkettleger sicher möglich ist.Die Praxis zeigt jedoch leider immer wieder, dass Bodenbeläge und Holzfußböden nach Wasserschadensereignissen verlegt werden und dann im Nachhinein Schäden auftreten, welche dann nicht mehr der Versicherer sondern der ausführende Boden- und Parkettleger zahlt. Es ist sicherlich nicht möglich, in einem Fachartikel hier eine umfassende und vollständige Erläuterung und Bewertung abzugeben.Dieser Fachartikel hat vielmehr den Sinn, die Bodenleger und Parkettleger diesbezüglich zu sensibilisieren und vor Folgeschäden zu bewahren. ![]() |































