Unterlagsmaterialien unter textilen und elastischen Bodenbelägen aber auch unter Parkettböden können unterschiedlichen Anforderungen dienen und somit auch verschiedene Aufgaben erfüllen, wie nachfolgende Beispiele zeigen:

  • Trittschallminderung (Trittschallverbesserungsmaß)
  • Wärmedämmung
  • Erhöhung des Begehkomfort
  • Entkopplung des Nutzbelages vom Untergrund.

In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass Unterlagen auch die technischen Eigenschaften des Nutzbelages beeinflussen und ggf. sogar beeinträchtigen können. Zu nennen ist hier an erster Stelle sicherlich das Eindrucksverhalten und somit das Verformungspotential von Bodenbelägen bei dynamischen und statischen Lasten.

Aber auch der Stoßkantenbereich bei geklebten Bodenbelagselementen (z.B. LVT) oder die Klickverbindung bei schwimmend verlegten Belägen (z.B. Laminat oder LVT) kann durch ungeeignete Unterlagsmaterialien beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine technisch geeignete und im Idealfall vom Hersteller empfohlene Unterlage zu verwenden.

Unterlagen unterscheiden sich hinsichtlich unterschiedlichster technischer Eigenschaften, so dass nicht jedes Unterlagsmaterial für jeden Bodenbelag geeignet sein kann.

Dies bezieht sich z.B. auf die Druckfestigkeit, die Klebkraft bei ggf. Unterlagen, welche einseitig einen Klebstoff appleziert haben, aber auch das Gleitverhalten (glatte und stumpfe Flächen der Unterlage) etc..

Und auch technische Anforderungen im Bereich der Zulassungen müssen häufig für das System Bodenbelag/Unterlage in Kombination und nicht nur für beide Materialien einzeln vorliegen, zu benennen sei hier beispielhaft die Klassifizierung des Brandverhaltens.

Verarbeitungshinweise

Bei der Verarbeitung durch den Ausführungsbetrieb sind unbedingt die Verarbeitungshinweise der Hersteller zu beachten, andernfalls sind „böse Überraschungen“ ggf. vorprogrammiert.

So ist den Herstellerangaben zu entnehmen, welches die Oberseite der Unterlage ist oder ob diese versetzt zu den Stößen / Nähten des Nutzbelages oder gar 90 ° versetzt zur Verlegerichtung des jeweiligen Bodenbelages (also quer) zu verarbeiten ist.

Weitergehend weisen Hersteller darauf hin, ob die Stöße der jeweiligen Unterlage ggf. zusätzlich zu verkleben oder gesondert zu verarbeiten sind. Gerade durch die Wahl einer für den jeweiligen Einsatzbereich ungeeigneten bzw. falschen Unterlage oder durch Nichtbeachtung der Verarbeitungshinweise kommt es in der Praxis immer wieder häufig zu Problemstellungen oder gar Fußbodenschäden, hierzu einige Beispiele:

Laminatböden:

Für Laminatböden sind eigentlich keine gesonderten Hinweise mehr erforderlich, die Systeme und Beläge sind seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten bekannt und ausgereift. Genauso lange werden jedoch auch die gleichen (Leichtsinns-) Fehler gemacht.

Foto 1 zeigt eine Laminatbodenebene, bei welcher auf Grund unzureichender Untergrundvorbereitungsmaßnahmen letztendlich Verpackungsmaterial als zusätzlicher Ebenheitsausgleich verwendet wurde, da die Unterlage diesbezüglich wohl deutlich überschätzt wurde.


Foto 1

Einfache PE – Schaumunterlagen sind sicherlich eine preiswerte Alternative, können jedoch bezogen auf die technischen Eigenschaften keinen vollwertigen Ersatz für hochwertige Unterlagen darstellen, siehe hierzu Foto 2.


Foto 2

Teppichböden:

Bei hochwertigen Unterlagen unter textilen Bodenbelägen kommt insbesondere der Eigenschaft der Unterlage und der jeweiligen Klebung eine besondere Bedeutung zu. Die Unterlage muss für textile Bodenbeläge und den jeweiligen Einsatzbereich geeignet sein.

Wird die Unterlage zum Untergrund und der textile Bodenbelag zur Unterlage hingehend vollflächig geklebt, so kommt der Auswahl eines geeigneten Klebstoff, der Klebstoffmenge und der Ablüfte-/ Einlegezeit des Klebstoffs ebenfalls eine besondere Bedeutung zu, auch hier sind unbedingt die Herstellerempfehlungen zu beachten.

Die Fotos 3 + 4 zeigen ein Beispiel für eine ungenügende Arretierung des textilen Bodenbelages zur Unterlage hingehend durch eine Überschreitung der Einlegezeit des Bodenbelages in den Klebstoff und eine hieraus resultierende, ungenügende Benetzung der Belagsrückseite mit Klebstoff.

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Foto 3

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Foto 4

Vinyl – Klickböden (LVT – Klick):

Eine besondere Bedeutung kommt zur Zeit offensichtlich den Vinyl – Klickböden bzw. LVT – Böden zur schwimmenden Verlegung zu. Gerade auch bei schwimmend verlegten LVT – Böden kommt der richtigen, systembezogen Auswahl und korrekten Verarbeitung der jeweiligen Unterlage eine besondere Bedeutung zu.

So existieren Beläge, bei welchen die Herstellerin einen Einsatz einer Unterlage ausschließt. Mancher Bodenleger glaubt dann an die Wirkung von „Gürtel + Hosenträger“ und das der zusätzliche Einsatz einer Unterlage kann nicht schaden. Die nachfolgenden Fotos 5 + 6 zeigen eine schwimmend verlegte LVT – Belagsebene, bei welcher sich durch den zusätzlichen – entgegen der Herstellerempfehlung – Einsatz einer in diesem Fall auch noch grundsätzlich ungeeigneten PE – Schaumunterlage die Klick-Verbindungen wieder entriegelt haben, da die geringe Druckfestigkeit der Unterlage signifikante gegenläufige Bewegungen der Bodenbelagselemente zueinander zugelassen hat.


Foto 5


Foto 6

Auf Foto 7 ist dargestellt, dass Unterlagen nicht für den Ausgleich von Unebenheiten geeignet sind und somit eine Untergrundvorbereitung auch nicht ersetzen können. Überbrücken die LVT – Planken anfangs noch vorhandene Unebenheiten und scheinen diese zu kaschieren, so werden sich die LVT – Planken durch ihre thermoplastischen Eigenschaften später im Rahmen der Nutzung den Konturen und somit Unebenheiten des Untergrundes anpassen.


Foto 7

Häufig in der Sachverständigenpraxis festzustellen ist auch das Thema der Fugenöffnungen bei LVT – Klickbelägen, siehe Fotos 8 + 9.


Foto 8


Foto 9

Neben anderen Ursachen ist auch hier häufig die Wahl einer ungeeigneten Unterlage oder eine falsche Verarbeitung festzustellen. Es gibt eigentlich nichts, was man in diesem Zusammenhang nicht erleben kann. Die häufig empfohlenen und systembezogenen Unterlagen für LVT – Klickbeläge zur schwimmenden Verlegung sind den meisten Fachleuten bekannt und müssen eigentlich nicht weiter erklärt werden.

Die Unterlage wird lose ausgelegt (quer zur späteren Verlegerichtung des Bodenbelages) und anschließend wird auf der Oberseite die Folie abgezogen, da auf der Oberseite der Unterlage ein Klebstoff werkseitig appleziert wurde.

Foto 10 zeigt die richtig eingesetzte Unterlage, welche zum Schaden führte, weil schlichtweg vergessen wurde, die Folie zu entfernen.


Foto 10

Foto 11 zeigt dann die im System vorgesehene Unterlage, jedoch dieses Mal verkehrt herum verlegt, also mit der klebrigen Oberseite nach unten zum Estrich hingehend.


Foto 11

Aluminiumkaschierte Unterlagen sind in der Regel mit der Alukaschierung nach unten zu verlegen oder die „Aluseite“ ist zusätzlich mit einem Klebstoff versehen, da der Klickbelag andernfalls auf der Oberseite der „glatten“ Unterlage wandert.

Foto 12 zeigt ein Beispiel, bei welchem die Belagsherstellerin zum Bodenbelag eine alukaschierte Unterlage mit zusätzlicher Klebstoffbeschichtung anbietet, jedoch eine abweichende Unterlage mit Alukaschierung ohne zusätzliche Klebstoffbeschichtung verarbeitet wurde.

Dieser vermeintlich „kleine“ Unterschied führt zu einer glatten Oberseite der Unterlage, so dass sich die gesamte, schwimmend (lose) verlegte LVT – Bodenbelagsebene im Raum verschieben kann.


Foto 12

LVT – Kleben:

Auch unter LVT – Belägen zur vollflächigen Klebung wird regelmäßig der Kundenwunsch nach einer zusätzlichen Trittschalldämmung geäußert.

Bei Bodenbelägen aus Einzelelementen ist ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Auswahl und herstellerbezogene Verarbeitung zu legen. Das Foto 13 zeigt eine Bodenbelagebene aus LVT – Planken auf einer 3 mm Kork-Gummi-Granulat-Unterlage mit signifikanten Druckstellen und Verformungen.


Foto 13

Die Unterlage wurde nicht – den Herstellerangaben gemäß – auf der Oberfläche zusätzlich gespachtelt. Die Folge sind signifikante, bis zu > 1mm tiefe Druckstellen und Verformungen des Bodenbelages insbesondere durch statische Belastungen, verursacht durch übliche Möbel und Einrichtungsgegenstände, wie beispielhaft nochmals nachfolgendes und abschließendes Foto 14 zeigt.


Foto 14

Fazit:

Der Einsatz von Unterlagsmaterialien unter Bodenbelägen kann sinnvoll und nützlich sein, wenn technische Anforderungen wie z.B. die Trittschallminderung, Wärmedämmung, der Begehkomfort oder entsprechenden Entkopplungsaufgaben diese erforderlich machen.

Es ist jedoch zu beachten, dass Unterlagsmaterialien die technischen Eigenschaften des Nutzbelages ggf. verändern und weitergehend ggf. die Zulassungen betreffende, zusätzliche Prüfzeugnisse erforderlich machen.

Insbesondere jedoch muss der Verarbeiter in diesem Zusammenhang die richtige Auswahl und korrekte Verarbeitung der jeweiligen Unterlage sicherstellen, um spätere Beeinträchtigungen und Schäden sicher auszuschließen. Letztendlich kommt wie so oft auch bei dem Einsatz von Unterlagen unter Bodenbelägen der Kundenberatung eine ganz besondere Bedeutung zu!